Freiheitsstrafe
Gericht verurteilt Remscheider zu viereinhalb Jahren Haft
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Der Angeklagte soll kiloweise mit Drogen gehandelt haben.
Von Dirk Lotze
Remscheid. Nach teils gescheiterten Marihuana-Geschäften im Kilogrammbereich in Remscheid ist ein 48 Jahre alter und geständiger Angeklagter zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Wuppertal stellte fest, dass er als Zwischenhändler Drogen von einem Netzwerk in Wuppertal bezog, das nach seinem Ende 2019 unter dem Titel „König vom Berliner Platz“ regional bekannt wurde. Das Urteil ist noch angreifbar.
Der Mann gilt selbst als drogenkrank und wird in eine Entziehungsklinik eingewiesen. Der Vorsitzende Richter kommentierte in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung zur Höhe der Strafe: „Das ist eine lange Zeit. Der Grund ist, dass es um diese großen Mengen Betäubungsmittel ging.“
Nicht rechtskräftig festgestellt sind vier große Ankäufe des Remscheiders bei seiner Quelle, von denen zweimal „was nicht glattgegangen“ sein soll: Bei einer Lieferung über vier Kilogramm sei die Droge zu schwach gewesen. Das soll daran gelegen haben, dass ausnahmsweise ein weiterer Zwischenhändler in der Kette mitverdient habe.
Bei einem weiteren Fall habe das Wuppertaler Netzwerk die geforderte Menge nicht liefern können: Bei bestellten sechs Kilogramm seien drei versprochen worden, aber nur zwei erschienen. Bei diesen Mengen geht es um Preise im fünfstelligen Euro-Bereich. Während der Taten im Sommer 2019 stand das Drogennetzwerk bereits unter Telefonüberwachung durch die Polizei.
Die inzwischen in anderen Verfahren verurteilten Täter hatten Quellen für besonders stark wirkendes Marihuana in Spanien. Als Zeuge musste der hauptbelastete Mann der Gruppe gegen den Remscheider aussagen: Er bestätigte dessen Geständnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zunächst Handel mit nochmals größeren Mengen vorgeworfen. Das hat sich nicht bestätigt. Für den Remscheider im Urteil eingerechnet ist aus einem früheren Prozess Beihilfe zum Drogenhandel 2018 in Düsseldorf. Ebenfalls enthalten ist Strafe für Besitz von mehreren Hundert Gramm Marihuana und Haschisch zum Eigenkonsum. Diese Drogen wurden bei Durchsuchungen seiner Wohnung sichergestellt.
Ich habe einen großen Fehler gemacht.
Der Mann ist verheiratet und Vater mehrerer Kinder, bis zur Festnahme war er berufstätig. Im Prozess sagte er, er nehme Marihuana seit der Jugend, den Konsum habe er neben der Arbeit aufrecht erhalten. Selten habe er Kokain dazu genommen. Ab 2008 habe sich sein Bedarf erhöht, das habe im weiteren Verlauf zu den Taten geführt.
Den Richterinnen und Richtern sagte der Mann, er schäme sich für das, was er seiner Familie angetan habe: „Ich habe einen großen Fehler gemacht.“
Auf mehr als 15 000 Euro aus Drogeneinnahmen hat der Mann verzichtet. Den Betrag erhält nun die nordrhein-westfälische Landeskasse.
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