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Frisches Wild gibt es beim Jäger
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Über die App „Waldfleisch“ kann direkt und regional eingekauft werden.
Von Peter Klohs
Remscheid. „Wildfleisch ist ein hochwertiges Fleisch“, ist Professor Hans-Willi Kling überzeugt. Und er muss es wissen, ist er doch 1. Vorsitzender der Kreisjägerschaft Remscheid, seit einigen Jahrzehnten in Revier und Natur unterwegs und Pächter eines eigenen Reviers. „Wenn ein Jäger ein Stück Wild schießt, dann entnimmt er es der freien Wildbahn. Das heißt, dass das Tier bis zu diesem Zeitpunkt ein artgerechtes Leben hatte. Da sind keine muskelaufbauende Präparate und sonstige Chemie im Spiel, das ist alles Natur. Mehr Bio geht nicht.“
Die Jäger, so der Professor für analytische Chemie, der an der Bergischen Universität in Wuppertal tätig ist, schießen keine Tiere, wenn nicht im Vorfeld klar ist, wie und von wem das Fleisch verwendet wird. „Es sei denn, wir haben es mit einem erkennbar kranken Tier zu tun“, fügt er hinzu. Denn das ehemalige Prozedere, überzählige Keulen oder Fleischstücke einfach weiter zu verschenken, das gibt es nicht mehr. „Das verbietet die EU“, weiß der Professor. „Und zwar schon recht lange. Die EU wollte Gleichklang haben innerhalb ihrer Organisation - Stichwort Volksgesundheit - und hat darüber die Jäger vergessen. Was natürlich dazu geführt hat, dass sich die Bedingungen, um Wildfleisch weitergeben zu können, extrem verschärft haben.
„Da sind keine Präparate oder Chemie im Spiel. Mehr Bio geht nicht.“
Hans-Willi Kling schildert das Szenario so: „Ein Jäger schießt Wildbret, sagen wir: Ein Reh. Abzüglich Innereien und Haut verbleiben rund zwölf bis 16 Kilo Fleisch, das man verwerten kann. Der Eigenverbrauch ist kein Problem. Die Jäger dürfen das Wild aufbrechen und dürfen ohne Weiteres Rehrücken oder Keule verzehren. Die Weitergabe einzelner Wildteile wie Rücken, Keule oder Filet ist nur noch möglich, wenn man sich als lebensmittelverarbeitender Betrieb anmeldet. Im Prinzip wird man damit mit der großen Wurstfabrik gleichgestellt.“
Es gibt die „Light-Methode“, führt der Experte weiter aus, nach der man „geringe Mengen“ von Wildbret an die Endverbraucher weitergeben darf, allerdings ausschließlich das komplette Tier. Daran partizipieren vor allem Gaststätten, wildverarbeitende Betriebe und auch Privatpersonen. Das Tier erhält eine Ursprungsmarke zur Nachverfolgung und darf innerhalb von 100 Kilometern weitergegeben werden.
Alle Teile der Serie „Natürlich nachhaltig“ finden Sie hier.
Die EU-Richtlinie hat dazu geführt, dass die Ausbildung der Jäger mit höheren Anforderungen verbunden ist. „Wir, als Jäger, müssen lernen zu erkennen, ob ein Tier krank ist oder nicht. Bei sogenannten ‚bedenklichen Anzeichen‘ müssen wir allerdings einen Tierarzt hinzuziehen. Wobei natürlich über allem der Revierinhaber steht. Geschossenes Wild gehört ihm, und nicht dem Jäger. Wie sich die beiden dann über den Verbleib des Fleisches einigen, ist deren Sache.“
Für den Verkauf schließen sich oft mehrere Jäger zusammen
In der App „Waldfleisch“ sind viele Jäger verzeichnet, die sich als lebensmittelverarbeitender Betrieb gekennzeichnet haben. „Als Nutzer habe ich keine Bedenken“, sagt Hans-Willi Kling dazu. „In der Regel schließen sich einige Jäger zusammen, um zum Beispiel den notwendigen Wildraum auszustatten. Und viele Jäger haben sich inzwischen eine Stammkundschaft aufgebaut. Man darf nicht vergessen: Als Jäger, der Wildfleisch auch in Teilen verkauft, bin ich Hersteller von Lebensmitteln und hafte für deren Unbedenklichkeit. Weshalb eine Unternehmerhaftpflichtversicherung auch Sinn macht.“
Die Nachfrage an Wildfleisch, erklärt der Professor abschließend, sei „stabil auf einem relativ hohen Niveau, mit leichten Aufwärtstendenzen“. Das beste Fleisch, so der passionierte Jäger, „ist sowieso das, was man selbst geschossen hat.“
Wildfleisch
In der App sind 55 Jäger aus den Postleitzahlgebieten 4 und 5 samt ihren Angeboten gelistet. Weitere Informationen rund um Wildfleisch gibt es bei der Kreisjägerschaft. Tel. (0 21 91) 2 75 18