Corona-Pandemie
Wie genau müssen Teststellen hinschauen?
aktualisiert:
- 0 Kommentare
-
Feedback
schließen
- Weitere
Bei den neue Regeln für Bürgertests bleibt weiterhin vieles unklar.
Von Sven Schlickowey
Remscheid. Die Verwirrung um die neuen Regelungen für Corona-Tests hat sich übers Wochenende nicht gelegt. Seit einigen Tagen gibt es Bürgertests nur noch unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei, wie die allerdings nachgewiesen und von der Teststelle überprüft werden sollen, ist zumindest teilweise weiterhin unklar.
Hier finden Sie die Liste der Anbieter von Schnelltests in Remscheid
Man habe sich für bestimmte Anlässe Nachweismöglichkeiten überlegt, berichtet Maren Lynen von der Apotheke im Allee-Center, die dort auch ein Testzentrum betreibt: „Wer zum Beispiel an dem Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besucht, kann uns seine Buchungsbestätigung vorlegen.“ Allerdings sei der Begriff „Veranstaltungen in Innenräumen“ gar nicht ausreichend definiert. „Für mich ist das zum Beispiel auch eine Klausur oder etwas in der Art“, sagt Maren Lynen. Und da sei ein Nachweis schwierig.
Ähnliches gilt sicher auch für einen geplanten Besuch bei Vorerkrankten, der zu einem Test mit drei Euro Zuzahlung berechtigt. Oder für pflegende Angehörige, die den Test ganz kostenfrei erhalten.
Aktuelle Infos zum Corona-Virus in Remscheid gibt es in unserem Blog
Diese Lösungen bieten die Gesundheitsministerien
Ein wenig Hilfe kommt inzwischen vom Bundesgesundheitsministerium, das wie angekündigt seine FAQs zum Thema angepasst hat. Dort gibt es für einige Anlässe konkrete Lösungen, darunter ein Vordruck, um sich einen geplanten Besuch im Pflegeheim bestätigen zu lassen. Wer sich freitesten lassen möchte, soll einen Nachweis über den positiven PCR-Test vorlegen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, ein entsprechendes Attest. Bei Kindern unter 5 Jahren rät das Ministerium zur Geburtsurkunde, bei Haushaltsangehörige von Infizierten zu einer Kopie des PCR-Test.
Für die anderen Test-Anlässe spricht das Ministerium davon, diesen gegenüber der Teststelle „glaubhaft“ zu machen. Ohne allerdings zu erklären, wie das im Detail gehen soll. Oder wie genau die Teststellen dabei hinschauen müssen, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Unklar ist auch, wie die Betreiber der Testzentren die Nachweise dokumentieren müssen.
Das Landesgesundheitsministerium hat am Samstag eine Mustererklärung veröffentlicht, die „Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können“, wie es auf der Internetseite heißt. Das ist allerdings nicht viel mehr als ein Blatt, auf dem die persönlichen Daten eingetragen, der Test-Anlass angekreuzt und unterschrieben werden kann. Das sei aber nur eine „Handlungshilfe“, heißt es vom Ministerium, die Teststellen müssen es weder verwenden noch akzeptieren.