Prozess
Bayram Ö. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt
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Urteil im Prozess um Schüsse auf Sohn und Ex-Frau.
Von Dirk Lotze
Nach Pistolenschüssen in Remscheid auf seinen Sohn (25) und seine geschiedene Frau bleibt ein 54 Jahre alter Angeklagter in Haft. Beide Opfer hatten schwere Verletzungen erlitten. Das Landgericht Wuppertal verhängte gegen den Mann acht Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bewährung ist bei der Höhe der Strafe ausgeschlossen.
Dem Angeklagten sagte der Vorsitzende Richter in der vorläufigen, mündlichen Urteilsverkündung: „Sie sind kein schlechter Mensch, das haben wir auch nicht gesagt. Aber angesichts der Massivität der Gewalt ging es bei der Strafe nicht darunter.“ Die Familie des Mannes lebe in Todesangst.
Bayram Ö. hatte gestanden, am 7. Juli 2021 an der Wohnadresse seiner Ex-Frau auf sie und den gemeinsamen Sohn geschossen zu haben. Der Sohn sprang, bereits getroffen, auf der Flucht aus einem Fenster und zog sich zusätzliche Verletzungen zu. Die Frau soll bis heute psychisch schwer unter dem Angriff leiden. Dem Angeklagten gelang zunächst die Flucht. Er wurde ein Jahr später durch Zufall in Stuttgart gefasst, bei einer Routinekontrolle der Polizei.
Hintergrund der Tat war laut Gericht Streit in der Familie, dazu habe der Angeklagte Drogen konsumiert. Den Sohn habe der Mann zunächst überhöht und „auf ein Podest gehoben“, sei dann aber von ihm enttäuscht gewesen. Dem 54-Jährigen zufolge verursachte der Sohn 2020 seine Obdachlosigkeit. Er habe vermutet, dass seine Ex mit dem Sohn gemeinsame Sache mache.
Laut Aussage des Sohnes hingegen kam es zum Bruch mit dem Vater durch den Streit um den Wechsel eines Staubsaugerbeutels. Der Angeklagte habe sich da rein gesteigert. Fazit des Richters: „Man kann nur vermuten, was da vor geht, dass hinterher geschossen wird.“ Der Anwalt des Mannes hatte im Plädoyer ausgeführt: „Wir haben nur einen Einblick in diesen Konflikt bekommen.“
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte bei seiner Tat den Tod seiner Opfer in Kauf genommen hat. Er habe den Angriff aber aus freier Entscheidung abgebrochen. Deshalb wird er nicht wegen versuchten Totschlags bestraft. Die Strafe für gefährliche Körperverletzung fällt wegen der schweren Tatfolgen hoch aus.