Investition
Outlet: Natürlich zahlt der Investor Steuern
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Dass die Stadt kein Geld einnimmt, ist falsch: Remscheid profitiert auch von den Filialisten.
Remscheid. Es ist ein Gerücht oder Vorurteil und wird vor allem von denen zum Besten gegeben, die den Outlet-Plänen für Lennep kritisch bis ablehnend gegenüber stehen: Der Investor zahle keine Steuern in Remscheid und seine Mieter auch nicht. Beides ist falsch.
Der Unterstellung, von allen Abgaben, die das Unternehmen zu zahlen habe, bekäme die Stadt Remscheid gar nichts ab, musste sich bereits der erste und damals einzige DOC-Investor erwehren. Die McArthur Glen Group hat ihren Firmensitz in London. Die Steuergelder flössen mithin dorthin, hieß die Kritik. Und auch die Filialisten würden ihr Geschäft ausschließlich dort versteuern, wo ihre Kette den Firmensitz habe.
Nach Bekanntwerden der neuen Outlet-Pläne für Lennep kursiert das Argument erneut und wird unter anderem in den sogenannten sozialen Netzwerken vielfach wiederholt. Richtiger wird es dadurch nicht. Das weiß allen voran Remscheids Stadtkämmerer Sven Wiertz (SPD): „Selbstverständlich zahlt der Investor – ob er am Ende McArthur Glen oder Dommermuth heißt – die Grundsteuer und für den Vermietungsbetrieb in seinem Center die Gewerbesteuer in Remscheid.“
„Das gilt heute übrigens auch für das Allee-Center.“
Wer wofür sein Unternehmen Gewerbesteuer zahlt, regelt das Gewerbesteuergesetz. Es schreibt vor, dass ein Unternehmen genau in der Gemeinde die Gewerbesteuer zu entrichten hat, in der es ansässig ist. Philipp Dommermuth, der in Lennep seine Vorstellung vom „modernste Outlet Europas“ verwirklichen möchte, hatte bereits bei seinem ersten öffentlichen Auftritt in Lennep versichert: Betriebssitz werde Remscheid sein. Also würde die Gewerbesteuer in die Remscheider Stadtkasse fließen – nachdem die Investition von 140 Millionen Euro, die das Outlet kosten soll, abgeschrieben ist, versteht sich. Die Grundsteuer müsste Dommermuth sofort entrichten.
Auch von den Filialisten, die im Center nur einen Laden anmieten, würde die Stadt profitieren. Auch das regelt das Gewerbesteuergesetz. Befindet sich die Firmenzentrale in einer anderen Stadt und das Unternehmen betreibt mehrere Niederlassungen in verschiedenen Städten, so ist die Gewerbesteuer aufzuteilen.
Als Maßstab wird dazu das Verhältnis der Arbeitslöhne herangezogen. Das bedeutet konkret: Wo die meisten Löhne gezahlt werden, fließt auch die meiste Gewerbesteuer hin.
„Die Gewerbesteuer findet sich also anteilsmäßig an den Standorten der einzelnen Betriebsstätten wider“, erklärt Kämmerer Wiertz: „Das gilt heute übrigens auch für das Allee-Center.“ Mit welchen Einnahmen die Stadt rechnen kann, sollten die Outlet-Pläne diesmal Realität werden, kann der Kämmerer heute noch nicht sagen. Wohl aber, dass Steuergeld hineinfließt. Allen anderslautenden Gerüchten zum Trotz.