Für Wohngebäude gelten nun ein bis drei Prozent
Neue Richtlinie: Stadt Remscheid senkt den Erbbauzins deutlich
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Grundstücke sollen in Remscheid zukünftig eher verpachtet als verkauft werden, das hat die Gestaltungsmehrheit aus SPD, Grüne und FDP nach der Kommunalwahl entschieden.
Von Sven Schlickowey
Remscheid. Grundstücke sollen in Remscheid zukünftig eher verpachtet als verkauft werden, das hat die Gestaltungsmehrheit aus SPD, Grüne und FDP nach der Kommunalwahl entschieden. „Grund und Boden sind unentbehrlich und nicht vermehrbar“, heißt es dazu in der Vereinbarung. Baugrundstücke für Wohnhäuser, wie zum Beispiel im Lüttringhauser Neubaugebiet Am Schützenplatz, werden demnach nun in Erbbaurecht vergeben. Dafür wurde die entsprechende Richtlinie angepasst.
Nachdem das Erbbaurecht bisher in Remscheid eine eher untergeordnete Rolle gespielt hatte, war die Richtlinie lange nicht geändert worden. Die Folge waren deutlich zu hohe Erbbauzinsen, die sich noch an den Werten orientierte, bevor die Europäische Zentralbank 2016 den Leitzins quasi auf null senkte.
Im ersten Entwurf der Stadtverwaltung sollte der neue Erbbauzins für städtische Grundstücke zwischen 1,5 und vier Prozent des Grundstückswerts liegen. Der Hauptausschuss einigte sich dann aber auf niedrigere Werte, die vom Stadtrat bestätigt wurden: Der Zins beträgt nun ein Prozent vom Grundstückswert in den ersten 15 Jahren, zwei Prozent in den folgenden 15 Jahren und anschließend drei Prozent für die Restlaufzeit des Vertrags. Für gewerblich genutzte Immobilien gelten andere Werte.
Neu: Erbbaurecht für Mehrfamilienhäuser
Gleich geblieben ist die maximale Laufzeit von 99 Jahren, die kann aber mit den dann geltenden Konditionen verlängert werden, heißt es in den Richtlinien. Andernfalls fällt das Gebäude, wie in solchen Fällen üblich, an die Stadt und der bisherige Erbbauberechtigte wird entschädigt. Zudem ist es möglich, sich für die Dauer des Erbbaurechts ein Vorkaufsrecht für das Grundstück einräumen zu lassen.
Neu ist zudem eine Regelung, nachdem die Stadt auch Grundstücke im Erbbaurecht an Investoren für Mehrfamilienhäuser mit öffentlich geförderten Wohnungen vergeben kann. Voraussetzung dafür ist eine Mietpreisbindung von 40 Jahren. Auch die politische Zuständigkeit wurde verändert: Statt des Rates entscheidet ab sofort der für Liegenschaftsangelegenheiten zuständige Ausschuss über die Vergabe.
Erstmals angewendet werden könnte die neue Richtlinie bei der Vergabe der Baugrundstücke auf dem ehemaligen Gelände der Grundschule Eisernstein in Lüttringhausen, dem Neubaugebiet Am Schützenplatz. Dort soll eine nachhaltige Mustersiedlung entstehen, grüne Dächer sind vorgeschrieben, Steingärten verboten. 17 Einfamilienhäuser sind dort geplant, drei frei stehende und 14 Doppelhaushälften. Alle auf Grundstücken mit Erbbaurecht.
Beim städtischen Liegenschaftsamt, das die Grundstücke vermarktet, sind derzeit über 150 Interessenten für die 17 Grundstücke registriert. Wer eines bekommt, wird am Ende wohl im Losverfahren entschieden.