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Nach dem Schneefall: Eigentümer müssen Gehweg freischaufeln - Das sind die Regeln
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Ordnungsamt zollt Bürgern Lob: Die meisten hatten geschippt.
Remscheid. Plötzlich wurde sie wieder gebraucht, die Schneeschaufel. Und die meisten Hauseigentümer hatten sie wohlweislich auch nicht zu weit weggestellt. Ordnungsamtsleiter Arndt Liesenfeld, stellt den schaufelnden Remscheidern zum Wintereinbruch jedenfalls ein gutes Zeugnis aus: „60 bis 70 Prozent der Gehwege sind geräumt“, hielt er auf dem Weg zur Arbeit zu Fuß durch die Innenstadt fest: „Es sieht gut aus.“
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Dennoch sah der Kommunale Ordnungsdienst gestern auf den Straßen nach dem Rechten. Wer wann und wie den Gehweg vor seiner Haustür vom Schnee zu befreien hat, regelt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Remscheid. Danach muss der Gehweg in einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt werden. Und zwar sofort nach Schneefallende wochentags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.
Streusalz ist verboten. Es sei denn, es gibt Eisregen oder es handelt sich um gefährliche Stellen wie eine Rampe für Rollstuhlfahrer. Ansonsten sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand erlaubt. Noch eine Bitte hat das Ordnungsamt: Der schaufelnde Anwohner möge den Schnee nicht vom Bürgersteig auf die Straße schippen. Zumal damit nichts gewonnen wäre. Der nächste Schneepflug schiebt den Schnee garantiert zurück. ric