Prozess am Landgericht

28-Jähriger verletzt zwei Polizistinnen

Das Landgericht in Wuppertal.
+
Das Landgericht in Wuppertal.

Einsatz am Morgen des 24. Dezembers wegen zu lauter Musik: Beamtin klettert vor Angst aus dem Fenster.

Von Dirk Lotze

Remscheid. Zwei Polizistinnen waren bei einem nächtlichen Einsatz in Lennep durch ein Fenster in die Wohnung eines 28 Jahre alten Mannes geklettert, um seine Musik wegen Ruhestörung abzustellen. Jetzt muss der Mann 4200 Euro an die Landeskasse zahlen.

Der Remscheider soll die Beamtinnen beleidigt, angegriffen und verletzt haben. Bei der Tat war der 28-Jährige schwer alkoholisiert. Im Landgericht Wuppertal nahm er Dienstag in der Berufungsverhandlung seine Strafe an. Der Vorsitzende Richter hatte ihm verdeutlicht: „Bei der Nummer, die Sie abgezogen haben, sind Sie gut weggekommen. Der Richter im Amtsgericht hat es alles andere als schlecht mit Ihnen gemeint.“

24. Dezember: Am frühen Morgen schon stark alkoholisiert

Laut Urteil wurde der Einsatz am frühen Morgen des 24. Dezember 2020 in der Nähe des Stadions von Nachbarn ausgelöst, weil sie nicht schlafen konnten. Die Besatzung eines Funkstreifenwagens hörte die Musik des Mannes bereits auf der Straße. Als auf Klingeln bei ihm niemand öffnete, kletterten sie an seinem Küchenfenster hoch. Ein alkoholisierter Mitbewohner bat sie herein. Die laut wummernde Musik sei aus einer Anlage in der Wohnküche ertönt. Als die Polizistinnen diese abschalteten, sei der Angeklagte erschienen.

Den Aussagen zufolge entspann sich eine hitzige Diskussion. Eine Beamtin sah sich dermaßen bedrängt, dass sie den 1,5 Meter Corona-Sicherheitsabstand nicht mehr eingehalten sah. Darauf trat sie den Rückzug durch das Fenster an. Der Angeklagte soll ihre Kollegin in dieselbe Richtung hinterher gestoßen haben, um sie ebenfalls hinaus zu befördern. Am Fenster kam es zum Zusammenstoß, dabei erlitt eine Beamtin eine Prellung. Der Angeklagte habe beide beschimpft.

Für die Polizistinnen traf wenig später Verstärkung ein. Die neuen Beamten ließen sich auf den Weg durch das Fenster nicht ein und brachen die Wohnungstür des Angeklagten auf. Sie beleidigte der Mann als „Bastarde“. Danach beruhigte sich jedoch die Situation.

Im Landgericht verdeutlichte der Vorsitzende Richter: Das Urteil des Amtsgerichts ist nicht fehlerfrei. Die Schwachstellen dort wirkten sich aber sämtlich zugunsten des Angeklagten aus. Die Strafe dürfe das Berufungsgericht nicht im Nachhinein erhöhen; im Führungszeugnis aber wirke sich nachteilig aus, wenn dort später gefährliche Körperverletzung eingetragen stehe.

Der Angeklagte nahm seine Rechtsmittel zurück, nachdem er sich mit seinem Anwalt beraten hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der 28-Jährige lebt inzwischen außerhalb. Der Mitbewohner musste sich in einem eigenen Verfahren verantworten.

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Outlet Center: Investor Dommermuth will sofort bauen
Outlet Center: Investor Dommermuth will sofort bauen
Outlet Center: Investor Dommermuth will sofort bauen
Alleestraße wird für Radler geöffnet
Alleestraße wird für Radler geöffnet
Alleestraße wird für Radler geöffnet
Housepark steigt heute
Housepark steigt heute
Housepark steigt heute
Ärger in Lennep: Stadt kann nichts tun
Ärger in Lennep: Stadt kann nichts tun
Ärger in Lennep: Stadt kann nichts tun

Kommentare