Prozess
Intensivtäter muss drei Monate weniger absitzen
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Landgericht korrigiert früheres Urteil eines Remscheiders.
Von Dirk Lotze
Remscheid. Im Fall eines für Gewalt und Raubtaten vorbestraften Intensivtäters (29) aus Remscheid hat das Landgericht Wuppertal einen rechtlichen Fehler in einem früheren Urteil berichtigt. Drehpunkt des Verfahrens war versuchte Anstiftung zum Überfall auf einen früheren Komplizen und dessen Schwester, übermittelt aus der Justizvollzugsanstalt Lüttringhausen, durch Rufen aus einem Zellenfenster.
Der Mann verbüßt acht Jahre und sechs Monate Haft für Einbrüche und Raubüberfälle in Remscheider Einfamilienhäuser; Entlassung ist frühestens 2025. Dabei soll er bei den Taten extreme sportliche Fitness und Beweglichkeit gezeigt haben. Opfer in einem Fall wurde eine Seniorin, die beim Fernsehgucken nicht bemerkte, dass der Angeklagte über ein Dachfenster bei ihr eingestiegen war. Sie soll später aus Angst nicht mehr in dem Haus habe bleiben können, das sie mit ihrem Mann 30 Jahre zuvor gebaut hatte. Mit den gut 100 Euro Beute feierten der Angeklagte und Freunde am Abend in einem Spielsalon.
Drei Monate nach der Verurteilung versuchte der Angeklagte eine Anstiftung zum Überfall auf einen früheren Komplizen. Der hatte im Gericht gegen ihn ausgesagt. Ein Zellennachbar hatte den aus dem Fenster gebrüllten Aufruf mitgeschrieben, der sich an fremde Personen außerhalb gerichtet haben soll: Sie sollten den Komplizen aufsuchen, klingeln aber sofort die Tür eintreten, ihn verprügeln und „alles mitnehmen“ - und dabei klar machen, wer sie schickt. Die Schwester dieses Mannes sollten sie vergewaltigen. Dazu soll der Angeklagte die volle Adresse in Remscheid mitgeteilt haben. Zur Tat kam es nicht, aber am Folgetag zu einer Drohung des Angeklagten gegen den Zellennachbarn, der die Rufe gemeldet hatte: Er sei ein „Zinker“ und er werde sterben. Zur Bekräftigung schlug er den Mann ins Gesicht.
Die Vita des Angeklagten ist eine Liste von Straftaten. Polizeibeamten soll er ihre volle Privatadresse ins Gesicht gesagt haben, um sie einzuschüchtern. In Gerichten habe er Zeugen bedroht oder beleidigt. Nach zwei Ausbruchsversuchen wurde er in jeweils andere Haftanstalten verlegt.
Durch die Berichtigung im Landgericht verkürzt sich die Haftzeit des Mannes um drei Monate. Er gab an, derzeit keine Probleme mehr im Gefängnis zu haben. Er arbeite anstaltsintern in der Verpackung von Fahrrädern für den Verkauf. Das Urteil hat er angenommen.