E-Akte bis Ende 2024 geplant
Digitalisierung in der Verwaltung: Remscheid kann Frist nicht halten
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Bis zum Jahresende müssen zahlreiche Dienstleistungen online sein. Das schreibt ein Gesetz vor.
Von Sven Schlickowey
Remscheid. Die Remscheider Stadtverwaltung will digitaler werden - muss sie aber auch. Denn das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass zahlreiche Dienstleistungen der Verwaltung bis zum Jahresende online verfügbar sein müssen. Dass das aber nicht klappen wird, wurde nun im Ausschuss für Bürgerservice deutlich.
Es sei „illusorisch“ zu glauben, dass man alle Dienstleistungen, im Fall der Stadt Remscheid etwa 400, bis Dezember digitalisieren könne, sagte der zuständige Fachdienstleiter Arnd Zimmermann. Stattdessen beschränke man sich zunächst auf etwa die Hälfte. Der Rest seien selten nachgefragte Angebote wie die Genehmigung eines Brauchtumsfeuers, so Zimmermann: „Das ist nichts, was morgen umgestellt sein muss.“
Remscheid: 39 Leistungen bereits digital verfügbar
Von der anderen Hälfte seien 39 Leistungen bereits digital verfügbar, erklärte Zimmermann, darunter Anträge für Urkunden beim Standesamt. Bei weiteren 54 Dienstleistungen könne man auf Entwicklungen anderer Kommunen zurückgreifen, mit denen man zusammen arbeite: „Wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail, aber es gibt zumindest Vorentwicklungen.“
Neue Homepage der Stadt Remscheid bietet mehr Komfort
Digitalisiert werde aber ohnehin erstmal nur das sogenannte Frontend, also der Teil, den die Bürger nutzen, betonte Arnd Zimmermann. Die Online-Anträge werden in vielen Fällen weiterhin einen analogen Prozess in der Verwaltung auslösen. Eine echte Arbeitserleichterung bringe Digitalisierung erst, wenn der ganze Prozess erfasst sei, räumte Zimmermann ein. Doch dies sei bis Jahresende nicht möglich. Die flächendeckende Einführung der E-Akte sei bis Ende 2024 geplant.
Die zeitlichen Vorgaben aus dem Gesetz bezeichnete der Fachdienstleiter als „ambitioniert“: „Die werden in dieser Form nur wenige Kommunen erfüllen.“ Folgen habe das aber wohl keine: „Das Gesetz sieht nach meinem Kenntnisstand keine Sanktionen vor.“