Verkehrsreport
Falschparker behindern Feuerwehr in der Gartenstraße
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Falschparker sind ein Dauerthema in der Gartenstraße. Die Anwohner fordern Halteverbotsschild.
Von Andreas Weber
In dem achtstöckigen Wohnhaus, in dem Bernd Jäger lebt, müssen seit ein paar Tagen im Kellergang die Türen geschlossen bleiben - der Brandschutz schreibt dies vor. Der Pensionär aus der Lenneper Gartenstraße 6 findet das extrem befremdlich. „Bei uns bleiben die Türen zu, während die Feuerwehr oben vor dem Haus gar nicht erst durchkommt.“ Das Thema ist ein Dauerbrenner, im Rahmen des RGA-Verkehrsreports kochte es wieder hoch.
Seit Jahren beschweren sich Anwohner, dass Falschparker den ohnehin schmalen Seitenarm der Gartenstraße zusätzlich verengen. „Ich schaffe es mit meinem Wagen kaum und der Rettungsdienst hat im Ernstfall erst recht keine Chance durchzukommen“, moniert Jäger.
Nur drei Meter ist die Fahrbahn dort in der Sackgasse breit. Die Feuerwehr hat sich auf Anfrage des RGA die Örtlichkeit noch einmal angeschaut. „Wenn dort Fahrzeuge am Rand stehen, wird es eng für uns“, bestätigt Feuerwehrchef Guido Eul-Jordan. Die Löschfahrzeuge sind 2,50 Meter breit, Außenspiegel nicht eingerechnet.
TBR: „Was ohnehin verboten ist, darf nicht zusätzlich beschildert werden“
Für Bernd Jäger ist klar: „Für größere Fahrzeuge ist Feierabend. Entweder sie müssen die parkenden Pkws zur Seite schieben oder den Laternenmast auf der anderen Seite umlegen.“ Für das von dem Lenneper geforderte Halteverbot sehen die Verantwortlichen jedoch keine Grundlage. Udo Wilde, Verkehrstechniker bei den Technischen Betriebe Remscheid (TBR), betont: „Was verkehrsrechtlich ohnehin verboten ist, darf nicht zusätzlich beschildert werden.“ Als Beispiel nennt Wilde die rote Ampel. „Dort stellt man ja auch nicht ein Schild auf, dass der Verkehr zu halten hat.“
In dem Seitenarm der Gartenstraße ist die Lage jedoch vertrackter. Denn dort ist das Verbot nicht direkt ersichtlich, selbst wenn jeder Führerschein-Erwerber einst die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gebüffelt hat. Paragraf 12, Absatz 1, regelt das verbotene Halten bzw. Parken an engen Straßenstellen. Die Rechtsprechung dazu geht davon aus, dass ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von etwa drei Meter zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freizuhalten hat. „Aber ich kann nicht erwarten, dass jemand, der sein Auto abstellt, erst das Zentimetermaß auspackt und nachrechnet, wie breit die Straße ist“, gibt Bernd Jäger zu Bedenken. Die Gegebenheiten sind kein Einzelfall. „Solche Fälle wie in der Gartenstraße haben wir in vielen Remscheider Straßen“, meint Eul-Jordan.
Ordnungsamt: „Ruf nach Behörde sollte an zweiter Stelle stehen“
WILDES PARKEN
VIERINGHAUSEN Am Langen Siepen hat Hannelore Dörschler eine Stelle ausgemacht, an der die Ordnungshüter dringend handeln müssen. „Gerade abends am Wochenende wird hier wild geparkt, weil um die Ecke auf der Straße Vieringhausen ein türkischer Feierpalast ist.“ Die Straße Am Langen Siepen ist schmal, die Einfahrt schwer einsehbar. „Bei Veranstaltungen in dem Feierpalast ist alles zugestellt, obwohl absolutes Halteverbot herrscht“, beobachtet Hannelore Dörschler. Sie empfindet die Einmündung als sehr gefährlich und fordert: „Die Polizei sollte dort Knöllchen verhängen, dann würde die wilde Parkerei unterbunden.“
Oft sind es die Anwohner selber, die die Bestimmungen ignorieren. Ordnungsamtsleiter Jürgen Beckmann hatte dem RGA schon in einem früheren Artikel zur Situation in der Gartenstraße erklärt: „Die Anwohner wissen um das Halteverbot, ignorieren es aber, weil es für sie bequemer ist.“ Er appellierte deshalb an die Nachbarschaft: „Wenn man sich kennt, kann man kurz beim Nachbarn schellen und bitten, dass das Auto weg gesetzt wird. Der Ruf nach der Behörde sollte hier an zweiter Stelle stehen.“