Prozess

Das große Schweigen: 26-Jähriger wird freigesprochen

Das Amtsgericht verhandelte einen Fall von undurchsichtigen Eigentumsverhältnissen. Foto: Christian Werth
+
Das Amtsgericht Wermelskirchen.

Remscheider soll in einem nicht zugelassenen und versicherten Auto gefahren sein.

Von Wolfgang Weitzdörfer

Remscheid/Wermelskirchen. Manchmal ist Schweigen Gold. Zumindest dann, wenn man ohnehin unschuldig ist und das Recht zu schweigen nutzt. Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen machte das nun ein 26-Jähriger aus Remscheid, dem vorgeworfen wurde, am Hagenerberg einen VW Passat benutzt zu haben – an dem Nummernschilder befestigt gewesen sein sollen, nach denen der Wagen nicht versichert gewesen sei. Dazu komme, dass er selbst keinen Führerschein habe, allerdings den Wagen dennoch gefahren sei.

Das Vorwurfspaket, das die Staatsanwältin verlas, umfasste demnach Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem unversicherten Fahrzeug. „Ich möchte mich dazu nicht äußern“, sagte der 26-Jährige. Gleiches galt für die Verlobte des Angeklagten, die als Zeugin geladen war. „Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch“, sagte die 28-jährige Kinderpflegerin.

Nun war noch ein weiterer Zeuge geladen, ein 88-Jähriger. „Ich wohne genau dort, wo dieses Fahrzeug gestanden ist. Ich habe das eigentlich gar nicht wirklich wahrgenommen, da es ja ein ganz normales Auto war“, sagt er. An der Straße würden immer wieder unterschiedliche Autos stehen.

„Ich bin an diesem Tag, dem 5. Juli 2021, auch nur nach draußen gegangen, weil die Polizei da war. Die Beamten haben mich dann angesprochen, ob ich das Auto kenne oder den Mann und die Frau, die da immer ein- und ausgestiegen seien“, sagte der 88-Jährige: „Ich habe da aber nie jemanden ein- oder aussteigen sehen.“ Das Auto stand dort mehrere Tage, mehr könne er nicht sagen.

Damit stand die Beweisführung auf praktisch nicht existenten Füßen. Zwar habe der 26-Jährige einige einschlägige Eintragungen im Bundeszentralregister. Die letzte sei aber 2015 gewesen.

Keine Beweise und keine nachweisbare Schuld

Dementsprechend konnte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer nur dies sagen: „Es gibt kein Ergebnis aus der Hauptverhandlung. Die Zeugin und der Angeklagte schweigen. Der andere Zeuge hat nichts mitbekommen. Daher gibt es keine Beweise, keine nachweisbare Schuld – und damit die Forderung nach Freispruch.“

Dem schloss sich der Verteidiger des Angeklagten an. Merkte allerdings noch eine weitere Sache an. „Ich finde es bemerkenswert, dass die Polizei vor Ort Belastungstendenzen gemacht hat, indem sie protokollierte, dass der 88-jährige Zeuge angeblich das Paar beim Ein- und Aussteigen gesehen hätte. Und dann haben wir den Zeugen hier – und er sagt eindeutig, dass er gar nichts gesehen hat. Ich bin sehr froh, dass der Fall nun hier juristisch korrekt aufgearbeitet werden konnte“, sagte der Rechtsanwalt, ehe er ebenfalls den Freispruch für seinen Mandanten forderte. Und ihn dann auch durch die Vorsitzende Richterin bekam.

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Grundsteuer: Das droht jetzt säumigen Eigentümern
Grundsteuer: Das droht jetzt säumigen Eigentümern
Grundsteuer: Das droht jetzt säumigen Eigentümern
Abi 2023 in Remscheid: Mottotage zwischen Sailor Moon und Mafiosi
Abi 2023 in Remscheid: Mottotage zwischen Sailor Moon und Mafiosi
Abi 2023 in Remscheid: Mottotage zwischen Sailor Moon und Mafiosi
Alleestraße erhält einen Trinkwasserbrunnen
Alleestraße erhält einen Trinkwasserbrunnen
Alleestraße erhält einen Trinkwasserbrunnen
Remscheid sucht neue Jugendschöffen
Remscheid sucht neue Jugendschöffen
Remscheid sucht neue Jugendschöffen

Kommentare