Prozess

Remscheiderin handelt mit Heroin: Angeklagte muss in Entzugsklinik

Das Landgericht in Wuppertal.
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Das Landgericht in Wuppertal.

Fast drei Jahre Freiheitsstrafe für die 33-Jährige.

Von Dirk Lotze

Remscheid. Nach Heroingeschäften in der Remscheider Innenstadt muss eine 33 Jahre alte Angeklagte zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe verbüßen. Das Landgericht Wuppertal wies die suchtkranke Frau nach ihrem Geständnis in eine geschlossene Entziehungsklinik ein. Ins Gefängnis muss sie vorerst nicht. Die Angeklagte war während des Prozesses auf freiem Fuß. Der Vorsitzende Richter erläuterte in seiner vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung: „Wir haben jemanden vor uns, der sich im Ersatzdrogen-Programm mit Methadon hat stabilisieren können.“

Die 33-Jährige hat bestätigt, 2018 und 2019 mit Heroin im Bökerspark und nahe der Bahnlinie an der Kreuzung Weststraße/Papenberger Straße gehandelt zu haben. Kundinnen und Kunden soll sie jeweils per Handy über Kurznachrichten zu den Treffpunkten bestellt haben. Die Anklage ging davon aus, dass sie ihren Ankauf zu 280 Euro für je zehn Gramm Droge abwickelte. Beim Verkauf soll sie das fünf- bis sechsfache an Einnahmen erzielt haben.

Größere Menge von 35 Gramm kam nicht in Umlauf

Aufgeflogen war die Angeklagte nach einer Durchsuchung der Polizei bei ihrem damaligen Lebenspartner. Die Beamten ermittelten bei ihr zu Hause weiter und sollen
35 Gramm Heroin gefunden haben.

Die Strafe nicht verschärft hat ein Klappmesser, das die Frau neben den Drogen aufbewahrt haben soll. Unwiderlegt soll es sich dabei um ein Geschenk für einen Angehörigen gehandelt haben. Das Gericht stellte fest, dass es keines der szenetypischen Butterfly- oder Springmesser war: „Das war etwas Besonderes.“ Es sei „durchaus möglich“, dass es als Geschenk vorgesehen war.

Im Urteil mildernd berücksichtigt ist, dass die größte einzelne Menge von 35 Gramm nicht in Umlauf gelangt ist. Der Vorsitzende Richter stellte aber klar: „Bei diesen Mengen ist der Handel ein Verbrechen. Die Strafe beträgt für jeden Fall zwischen einem und 15 Jahren. Da ist es kein Wunder, dass die Anklage vor einer Großen Strafkammer landet.“

Weiter mildernd für das Urteil waren neben dem Geständnis und der Bereitschaft zur Therapie die Lebensumstände der Angeklagten. Die Taten sollen von einem ebenfalls suchtkranken, früheren Lebenspartner mit gesteuert worden sein. Ihren Angaben zufolge kümmerte er sich um die wirtschaftliche Seite des Geschäfts und setzte die Preise fest. Gegen den Mann läuft ein eigenes Strafverfahren.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, weist die Justiz der 33-Jährigen einen Therapieplatz zu. Ohne den Klinikaufenthalt bestünde ein großes Risiko für neue Straftaten, stellte eine Gerichtspsychiaterin fest. Das gelte umso mehr, falls sie erneut mit einem Lebenspartner zusammen komme, der Drogen konsumiert. Der Richter verdeutlichte der Angeklagten: „Sie sind weiter suchtkrank. Sie müssen lernen, zu erkennen, wann sie in Gefahr sind, und wo Sie sich Hilfe holen können.“

Die Drogenerlöse der Angeklagten zieht die Landeskasse ein, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die 33-Jährige kann Revision einlegen.
Lesen Sie auch: Dringend gesucht: der Eigentümer dieser Garagenanlage

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