Landgericht Wuppertal

65-Jähriger soll in Sauna onaniert haben

Blick auf das Landgericht in Wuppertal.
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Das Landgericht Wuppertal.

Nach einer Anklage wegen Selbstbefriedigung vor Frauen in einer Sauna hatte das Amtsgericht einen 65 Jahre alten Remscheider verurteilt.

Remscheid. Das Landgericht Wuppertal stellte das noch nicht rechtskräftige Verfahren gegen den Mann ein: Er ist wegen einer gleichen Tat vor Mädchen im Kindesalter im Quellenbad Wermelskirchen zu sieben Monaten und zwei Wochen Bewährungsstrafe verurteilt. Durch Umstände seines Falls würde das zusätzliche Urteil über 1500 Euro seine Strafe nicht wesentlich erhöhen, erläuterte die Richterin. Die Geschädigten sollten nicht weiter belastet werden.

Das Gericht ging eingangs von einer Erhöhung des Urteils aus

Dem Vorwurf zufolge sprach der Rentner im August 2019 als Gast eines Schwimmbads mit Saunanutzerinnen. Er habe seinen erregten Penis angefasst und erörtert, dass er „Erfahrung mit jüngeren Frauen“ habe, außerdem mit Prostituierten. Die Frauen hätten ihn aufgefordert aufzuhören. Als er weitermachte, hätten sie einen Schwimmmeister um Hilfe gerufen. Es folgte die Strafanzeige.

Aus Sicht des 65-Jährigen hätten sich die Frauen „extrem aufreizend“ vor ihn gesetzt. Sie hätten positiv auf ihn reagiert und seien ebenfalls erregt gewesen. Das habe er an einer Brustwarze einer der Geschädigten erkannt. Er nannte sein Verhalten „normal“, wenn es um eine „ziemlich attraktive Frau“ gehe.

Das Landgericht hatte eingangs angenommen, es müsse frühere Strafen des Mannes miteinbeziehen und seine Verurteilung erhöhen. Die Beträge sind aber bezahlt. So entfiel dieser Grund für die Fortsetzung des Verfahrens.

Die Richterin gab dem 65-Jährigen auf den Weg: „Sie stehen unter Bewährung. Wenn noch irgendwas vorkommt, mit einem Schwimmbad oder mit Kindern, gehen Sie ins Gefängnis. Und was man im Fernsehen sagt, stimmt: Da stehen Sie mit sexuellem Missbrauch von Kindern auf der untersten Stufe der Hierarchie.“ -dilo-

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