Prozess am Landgericht
27-Jähriger schlug und würgte Freundin
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Das Landgericht schließt Bewährung für den Mann aus - auch, weil zahlreiche andere Tatvorwürfe vorliegen.
Von Dirk Lotze
Remscheid. Ein 27-Jähriger soll nach häuslicher Gewalt und nach weiteren Straftaten für ein Jahr in Haft. Das Landgericht Wuppertal bestätigte am Montag ein weiteres noch nicht rechtskräftiges Urteil des Remscheider Amtsgerichts. Die Richter gaben wegen Vorstrafen und schlechter Prognose keine Bewährung. Im Verfahren wurde bekannt, dass gegen den Mann eine weitere Anklage mit 29 Tatvorwürfen beim Landgericht liegt. Die Staatsanwältin kommentierte: „Jeder in der Staatsanwaltschaft kennt den Angeklagten, weil jeder ein Verfahren mit ihm hat.“
Rechtskräftig festgestellt ist das Tatgeschehen vom Juli 2020: Die gleichalterige, damalige Lebenspartnerin forderte Geld von dem Mann zurück, das sie geliehen hatte. Es kam zu Streit. Im Auto auf der Straße vor der gemeinsamen Wohnung schlug und würgte der Mann die Frau. In der Wohnung setzte sich das Geschehen fort. Dabei weigerte er sich, medizinische Hilfe zu rufen und verhinderte am Folgetag, dass die Frau die Räume verließ. Sie schrieb einem Angehörigen per Handy, der verständigte die Polizei, die die Situation auflöste.
Mit eingerechnet zu Körperverletzung, Bedrohung und Freiheitsberaubung sind betrügerische Internetangebote und eine Fahrt ohne Führerschein vom Oktober 2020, die an einer Mauer endete. Anschließend meldete sich der Mann auf der Polizeiwache.
Im Gericht erläuterte er: Der Streit mit seiner Freundin sei entstanden, nachdem in ihrer Familie bekanntgeworden war, dass er aus einer früheren Verbindung Kinder hatte. Auf Betrügereien im Zusammenhang mit Internetverkaufsplattformen soll sich der Mann mit der Geburt dieser Kinder verlegt haben: Er habe das Gefühl gehabt, seine junge Familie nicht angemessen unterstützen zu können. Die Straftaten habe er als bequemen Ausweg gesehen.
Bewährungshelferin: Auch neue Freundin könnte Opfer werden
Der 27-Jährige hat im Zusammenhang mit anderen Urteilen 2021 mehrere Monate Haft verbüßt. Ein Umstand, der ihn beeindruckt habe, sagte der Mann. Er wolle sich ändern und künftig mit seiner neuen Freundin zusammen leben.
Eine Sicht, die das Gericht nicht überzeugte. Die Bewährungshelferin des Mannes hatte angemerkt: Aus ihrer Sicht handele es sich bei der Freundin womöglich um das nächste Opfer. Der Angeklagte kann noch Revision einlegen.