Engagement

Wer bewirbt sich für das Schöffenamt?

Stadt sucht ehrenamtliche Richter.

Die Stadtverwaltung sucht Frauen und Männer für eine Schöffentätigkeit. Bewerbungen können bis Ende Februar eingereicht werden.

Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, angehören. Die nächste Schöffenwahl findet jetzt für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.

Freiwillige Angabenerleichtern die Auswahl

Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung beim Jugendamt einreichen. Für die Bewerbung können Bürger die Bewerbungsunterlagen aus dem digitalen Serviceportal der Stadt nutzen. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum man Schöffe werden möchte. Das erleichtert den Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung. Für dieses Amt bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, der in der Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder gegen die ein schwebendes Ermittlungsverfahren anhängig ist.

„Bei dem Schöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistiger Beweglichkeit erfordert.

Schöffen brauchen für diese Tätigkeit keinerlei juristische Kenntnisse. „Wichtig ist, dass sie soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen sowie eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung“, heißt es im Aufruf der Stadt. -s-g-

Alle wichtigen Dokumente finden Interessierte im Internet unter: radevormwald.regioit.de.

Die Bewerbung soll bis zum 28. Februar beim Ordnungsamt eingereichte werden. Wer Fragen hat, kann sich melden unter Tel. (02195) 606303 oder marc.bormann@radevormwald.de

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