Tradition

Osterfeuer mussangemeldet werden

Frist bis 2. April.

Von Joachim Rüttgen

Es ist ein Brauch, der sich in der Bergstadt in den vergangenen Jahren immer großer Beliebtheit erfreut hat: Und auch in diesem Jahr dürfen wieder die traditionellen Oster- und Brauchtumsfeuer entzündet werden. Sie müssen aber unbedingt vorher bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Darauf weist Marc Bormann vom Ordnungsamt auf Anfrage unserer Redaktion nochmals ausdrücklich hin.

„Anmeldungen können bis 2. April erfolgen, wieder mit dem Formular auf unserer Homepage im Serviceportal der Stadt unter dem Stichwort Brauchtumsfeuer. Dort ist die Anmeldung dann auch direkt online möglich“, erklärt er. Für Fragen steht Bormann unter Tel. (02195)  606-303 zur Verfügung.

Wer ein Osterfeuer entzündet, sollte vor allem die Sicherheit im Blick halten und ein paar Dinge beachten, auf die die Stadt auch gerade aktuell auf ihrer Homepage hinweist: Demnach dürfen nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. „Sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden“, warnt die Stadt. Auch Stoffe wie Mineralöle, Mineralölprodukte oder Altreifen dürften nicht genutzt werden – weder, um das Feuer zu entzünden, noch, um es lodern zu lassen. Zudem müssten Sicherheitsabstände eingehalten werden: 100 Meter zu bewohnten Gebäuden, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen sowie 15 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen.

Und um mögliche Tiere in dem Holzstapel zu schützen, sei es erforderlich, den Stapel erst anzuzünden, wenn er vollständig gewendet wurde. „Denn ein Holzstapel wird innerhalb kürzester Zeit gerne von Igeln, Kaninchen und anderen Kleintieren als Rückzugsort genutzt. Sie finden im Reisig Schutz und könnten in den Flammen schließlich einen qualvollen Tod erleiden“, erläutert die Stadtverwaltung. Bormann kündigt an, dass Mitarbeiter der Stadt kontrollieren werden, ob gegen Umweltvorschriften verstoßen wird.

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