Förderung

Balkonkraftwerke – noch gibt es Hürden

Rader Mieter können künftig für die Einrichtung von Balkonkraftanlagen für Sonnenenergie Zuschüsse beantragen. Das Prozedere soll bald einfacher und kostengünstiger werden. Noch gelten allerdings Auflagen zur fachmännischen Installation.
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Rader Mieter können künftig für die Einrichtung von Balkonkraftanlagen für Sonnenenergie Zuschüsse beantragen. Das Prozedere soll bald einfacher und kostengünstiger werden. Noch gelten allerdings Auflagen zur fachmännischen Installation.

Richtlinie zur Förderung von Solar-Steckeranlage für Balkone einstimmig beschlossen.

Von Stefan Gilsbach

Die Förderung klimafreundlicher Energie ist eine gute Sache. Doch im Detail steckt der Teufel. Das wurde bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses deutlich, in dem es um die neue Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen beziehungsweise Solarmodulen für den Balkon ging. Sie wurde einstimmig gebilligt, allerdings wiesen einige Fraktionsmitglieder im Anschluss darauf hin, dass technische und bürokratische Hürden so manchen Bürger abschrecken könnte, der eigentlich gern eine solche Anlage an seinem Balkon installieren würde.

Die Rader können 150 Euro Zuschuss erhalten, um eine solche Anlage installieren zu lassen. „Die Fördergelder, die von den Bürgern beantragt werden können, gehen rasch flöten“, prophezeite Bernd-Eric Hoffmann, der Fraktionsvorsitzender der UWG. Das Problem seien die Auflagen, schlug Rolf Ebbinghaus für die AL-Fraktion in die gleiche Kerbe. Denn derzeit gilt noch die Regel, dass die Stecker-Solargeräte nicht an die herkömmlichen Schuko-Steckdosen angeschlossen werden sollen. Vielmehr muss eine spezielle Steckdose installiert werden, die „Wieland-Dose“. Das dürfen jedoch nur Elektriker durchführen. Ebenfalls beachten müssen die Besitzer einer solchen Anlage, dass diese bei den Stromversorgern angemeldet werden muss. Vermieter müssen zustimmen, bei Eigentümergemeinschaften muss eine Mehrheit das Vorhaben billigen.

Elektrofachbetrieb ist noch erforderlich

Ebbinghaus und auch Grünen-Ratsmitglied Bernd Bornewasser regten in der Sitzung an, die Stadtwerke Radevormwald stärker einzubinden. „Die Stadtwerke könnten hier unterstützend tätig werden, beispielsweise die notwendigen Formulare zum Herunterladen auf die Internetseite stellen“, nennt Bornewasser als Beispiel.

Auch die nun beschlossene Richtlinie der Stadt betont, dass eine Einspeisung nur erfolgen kann, wenn ein Elektrofachbetrieb die Anlage überprüft und dokumentiert hat. Allerdings hat der Branchenverband VDE (Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) in Aussicht gestellt, dass das Prozedere rund um die Stecker-Solaranlagen vereinfacht werden soll. Schuko-Stecker sollen danach bis zu 800 Watt Einspeiseleistung nutzbar sein, die Systeme sollen außerdem an jedem Stromzähler angeschlossen werden dürfen. Der Zähler selber durfte bislang nicht rückwärts laufen, auch das soll sich bei der Einspeisung der Solarenergie ändern.

Alle diese Erleichterungen hatte die Bundesnetzagentur bereits gefordert, der VDE scheint sich nun zu bewegen. VDE-Chef Ansgar Hinz wird in einer Mitteilung zitiert: „Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“

Sind diese technischen Hürden bald ausgeräumt, könnte beim Thema Balkonkraftwerke aber ein anderes Problem dräuen: Manche Kritiker befürchten, dass flächendeckende Solarpanele an Balkonen das Erscheinungsbild deutscher Städte im wahrsten Sinne des Wortes nachhaltig verschandeln könnten. So berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ vor einigen Tagen über einen Streit in der bayerischen Gemeinde Lenggries. Dort bekam eine Familie Ärger, als sie eine Anlage installierte, denn die Ortsgestaltungssatzung aus dem Jahr 2018 erlaubt Photovoltaik nur auf Dächern, aber nicht an Balkonen – die Stadtväter und -mütter möchten das gewohnte Ortsbild erhalten.

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