Wermelskirchen
Grob rücksichtsloses Manöver: Polizei kassiert Führerschein
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Drängeln und Hupen: Unfall auf der Königstraße.
Wermelskirchen. Ein grob rücksichtsloses Überholmanöver mit Hupen und Drängelei in Wermelskirchen hat für einen 36-Jährigen Folgen: Die Polizei kassierte seinen Führerschein ein, ihn erwartet nun ein Verfahren.
Der Seat-Fahrer war mitten in Wermelskirchen auf der Königstraße unterwegs. Wie die Polizei berichtet, fuhr er dabei hupend und drängelnd dicht auf den Wagen eines vorausfahrenden 33-jährigen Remscheiders auf. Als er den Wagen des Remscheiders dann auch noch überholen wollte, prallten beide Wagen gegeneinander, so die Polizei. Den Sachschaden beziffern die Beamten auf rund 1000 Euro.
„Sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft bewerteten das Verhalten des Wermelskircheners als grob verkehrswidrig und rücksichtslos. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt“, berichtet die Polizei.
Hintergrund: Diese Strafen drohen Dränglern
Welche Strafe den Drängler erwartet, hängt von der rechtlichen Bewertung ab. Generell gilt: Ob ein falsches bzw. riskantes Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird, hängt laut ADAC vom Einzelfall ab. Ein Richter muss laut ADAC entscheiden, inwieweit das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos und verwerflich war.
Wird das Verhalten lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft, wird ein Bußgeld fällig. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung drohen Geldstrafen, zusätzlich ist auch ein Fahrverbot möglich. In schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis und/oder eine Freiheitsstrafe.
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