Artenschutz
Positives Gutachten für das Gewerbegebiet Gleisdreieck
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Gegen das geplante Gewerbegebiet Gleisdreieck sprechen aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmende oder -versagende Hürden.
Remscheid. Gegen das geplante interkommunale Gewerbegebiet Gleisdreieck von Remscheid, Hückeswagen und Wermelskirchen in Bergisch Born sprechen aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmende oder -versagende Hürden. Zu diesem Ergebnis kommt das Artenschutzgutachten des Büros Froehlich & Sporbeck Umweltplanung und Beratung aus Bochum, das im Zuge des Genehmigungsverfahrens für das Gewerbegebiet die erforderliche Artenschutzprüfung durchgeführt hat.
Zwar wurden in unmittelbarer Nähe des Gebietes Baumpieper registriert und Maßnahmen zur Abschwächung der Folgen für die Art durch das Gewerbegebiet vorgeschlagen. Außerdem halten die Gutachter eine Bauzeitenregelung, eine ökologische Baubegleitung sowie eine freundliche Gestaltung von Grasflächen für erforderlich.
Durch Fällung von Gehölzen könne es zudem zu Tötung und Verletzungen von Fledermäusen und der Zerstörung von Vogelnestern kommen, heißt es in dem Gutachten, das in der Bezirksvertretung Lennep am Mittwoch, 16. Dezember (17.30 Uhr), im Remscheider Rathaus vorgestellt wird. -ma-
In Remscheid fehlt Platz für Gewerbe. Die Unternehmen finden schon lange keinen Flächen mehr für Erweiterungen und Neuansiedlungen. Viele Unternehmen haben die Stadt deshalb schon verlassen.