Pandemie
Impfung in den Heimen erfolgt nur mit Einwilligung
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Seit dem 27. Dezember wird in Remscheid gegen das Coronavirus geimpft.
Remscheid. Die Ärzte dürfen die Spritze aber nur dann ansetzen, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Doch schon in den nächsten Runden der Impfungen werden letztlich alle Remscheider, die sich impfen lassen wollen, eine entsprechende Erklärung abgeben müssen. Einen Vordruck einer solchen Einwilligung hat das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Damit wird auch zugleich ein Gesundheitscheck durchgeführt. Es wird gefragt, ob Allergien vorliegen, wann zuletzt geimpft wurde oder ob man etwa schwanger ist. Die Antworten dienen als Leitfaden für ein Gespräch zwischen Arzt und den zu impfenden Remscheidern. Das wird vor dem Setzen der Spritze geführt. Bei Remscheidern, die dement sind oder einen Betreuer haben, gilt: Auch Angehörige mit einer Betreuungsvollmacht oder gerichtlich bestellte Betreuer müssen das Standard-Formular ausfüllen. Damit sei dann die Einverständniserklärung verbunden.
Der gleiche Weg werde auch dann angewandt, wenn jemand aus anderen Gründen unter Betreuung stehe. Ob das Formular letztendlich alle ausfüllen müssen, die geimpft werden wollen, ist noch offen. -pm-
zusammengegencorona.de/downloads
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