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Medizinische Masken vorgeschrieben, Alkoholverbot wieder aufgehoben.
Remscheid. Am Montag, 25. Januar, tritt die geänderte Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft – und mit ihr auch eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und Arztpraxen. „Hierunter versteht man OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95/N95-Masken“, teilt die Stadt mit. „Die bisherigen Alltagsmasken sind in den genannten Bereichen nicht mehr zulässig.“
In Remscheid gilt diese Pflicht auch in allen städtischen Dienstgebäuden, betont der Krisenstab. Für Besucher und Mitarbeiter ohne entsprechende Masken werden diese zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus appelliert der Krisenstab an alle Remscheider, bei bestehender Maskenpflicht immer medizinische Masken zu tragen – „auch dann, wenn die Verordnung lediglich Alltagsmasken vorschreibt“. Das Verbot von Alkohol-Verzehr im öffentlichen Raum wurde hingegen aufgehoben.
Derweil wird die Stadt die Corona-Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärken. Ab Montag ist eine weitere Telefonnummer freigeschaltet, montags bis freitags jeweils von 8 bis 16 Uhr ist die Hotline dann unter Tel. (0 21 91) 4 64 53 51 und 4 64 55 81 erreichbar.
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Freitag den zweiten Tag in Folge unter 100. Neben den 181 an Covid-19 erkrankten Remscheidern befinden sich 374 Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne. Von den 29 Erkrankten, die derzeit in Remscheider Krankenhäusern behandelt werden, liegen acht auf der Intensivstation, sechs davon werden beatmet.
Die tagesaktuellen Zahlen und weitere Entwicklungen finden Sie in unserem Live-Blog zur Corona-Pandemie.