Rechtliche Grundlage fehlt
Gericht untersagt geplanten verkaufsoffenen Sonntag
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Am 29. November werden die Geschäfte in Remscheid nicht öffnen.
- Das OVG Münster kippte einen Passus in der NRW-Coronaschutzverordnung.
- Händler akzeptieren Entscheidung mit gemischten Gefühlen.
- Die Gewerkschaft Verdi begrüßt die Entscheidung.
Von Sven Schlickowey
Remscheid. Der fürs kommende Wochenende geplante verkaufsoffene Sonntag in Remscheid wird nicht stattfinden. Und vermutlich auch kein anderer in der Vorweihnachtszeit. Am Dienstag kippte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Passus in der NRW-Coronaschutzverordnung, der eine Öffnung an fünf Sonntagen im November, Dezember und Januar erlaubte. Weil die Stadt Remscheid ihre Verordnung für den 29. November schon zuvor auf Druck der Gewerkschaft Verdi zurückgezogen hatte, fehlt nun die rechtliche Grundlage für eine Sonntagsöffnung.
Mit der hatten nach der Rücknahme der städtischen Verordnung und der Ankündigung von Verdi, gegen die Coronaschutzverordnung vorzugehen, ohnehin nur noch einige Händler in der Innenstadt gerechnet. Die Mieter des Allee-Centers sowie einige ihrer Kollegen im näheren Umfeld hätten am Sonntag eigentlich öffnen wollen. „Wir haben bis zuletzt versucht, unseren Partner dies zu ermöglichen“, sagt Center-Manager Nelson Vlijt. Der Sonntag und eine weitere geplante Öffnung am 20. Dezember hätten „dringend benötigte Umsätze für den stationären Handel“ gebracht, so Vlijt. Aber natürlich akzeptiere man nun das Urteil.
Remscheid: Einzelhändler tragen Entscheidung mit Fassung.
Das OVG hatte seine Entscheidung vor allem damit begründet, dass eine Sonntagsöffnung „voraussichtlich keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel“ sei. Die vom Land angeführte Argumentation, weitere Verkaufstage entzerren die Kundenströme, sei nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil sei an verkaufsoffenen Sonntagen eher mit Gedränge in den Innenstädten zu rechnen.
Die Gewerkschaft Verdi, die die OVG-Entscheidung mit einem Normenkontrolleilantrag angestoßen hatte, begrüßte diese Entscheidung naturgemäß: „Verdi hat immer betont, dass es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden kommt und sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung beitragen“, sagt NRW-LandesbezirksleiterinGabriele Schmidt.
Die betroffenen Remscheider Einzelhändler tragen die Entscheidung mit Fassung. Für Juwelier Marc Hähner, der gerade seines neues Domizil in der Alleestraße 89 bezogen hat, verändert sich dadurch gar nicht viel, wie er berichtet. In der Vorweihnachtszeit habe er ohnehin auch sonntags in der Werkstatt zu tun. „Wir hätten dann am Sonntag das Geschäft geöffnet. Aber die Erfahrung vom alten Standort zeigt, dass wir das eigentlich nicht unbedingt brauchen.“
Und auch Annika Beckmann von Tee Gschwendner im Allee-Center gibt zu, dass dabei „zwei Herzen in meiner Brust schlagen“: Einerseits seien verkaufsoffene Sonntage sehr umsatzstark, andererseits denke sie auch an ihre Mitarbeiter: „Ich kann die Entscheidung des Gerichts nachvollziehen.“ Die für Sonntag zusätzlich bestellten Pralinen müssten nun halt an anderen Tagen verkauft werden.
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