Tradition
Vorm Spaß beim Oster-Feuer steht noch die Pflicht
aktualisiert:
- 0 Kommentare
-
Feedback
schließen
- Weitere
Brauchtumsfeuer am Osterwochenende müssen bis 24. März bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.
Von Stephan Büllesbach
Hückeswagen. Nach zwei Jahren corona-bedingter Pause durften im vorigen Jahr in Hückeswagen wieder Osterfeuer entfacht werden, weil sich die Menschen auch wieder in Gemeinschaft treffen konnten. Insgesamt waren 42 angemeldet worden – 33 für Karsamstag und neun für Ostersonntag. Das war etwa ein Drittel weniger als noch vor der Pandemie.
Für das bevorstehende Osterfest hat das Ordnungsamt bereits zehn Anmeldungen erhalten. Freundeskreise und Nachbarschaften, die noch ein solches Brauchtumsfeuer entfachen wollen, müssen das ebenfalls zwingend anmelden – möglich ist das bis Freitag kommender Woche. Darauf verweist Aileen Loh vom Ordnungsamt.
Am Anmeldeprozedere hat sich nichts geändert. Denn nachdem vor einigen Jahren fast jede Straße ihr eigenes Osterfeuer entzündet hatte – 2011 brannten im Stadtgebiet 138 Stück –, hatte die Stadtverwaltung die Brauchtumsfeuerverordnung verschärft.
Es muss eine öffentliche Veranstaltung sein
So müssen die Feuer, die nur Ostersamstag, 8. April, und Ostersonntag, 9. April, brennen dürfen, zwei Wochen vorher – also bis 24. März – schriftlich oder online beim Ordnungsamt angemeldet werden. Das Ganze ist kostenfrei. Auf der Internetseite der Stadt ist unter dem Stichwort „Osterfeuer“ ein Formular zu finden, das Veranstalter herunterladen können. Es kann auch im Bürgerbüro, Bahnhofsplatz 14, ausgefüllt werden. Dabei sind einige Regeln zu beachten: Erforderlich sind eine schriftliche Anmeldung, umfassende Angaben zum Veranstalter, zum Feuer selbst und zu den mindestens zwei Aufsichtspersonen im Alter über 18 Jahren.
Es muss sich um eine öffentliche, frei zugängliche Veranstaltung handeln, zu der Vereine oder Nachbarschaften einladen. Wichtig ist ein Lageplan, der auch als Handskizze eingereicht werden darf. Die Stadtverwaltung verweist auf die Sicherheitsabstände, die bei einem Osterfeuer eingehalten werden müssen, um Menschen, Gebäude oder Waldgebiete nicht zu gefährden. Auch darf das Holz mit Blick auf Wildtiere, die die Holzstapel als Unterschlupf nutzen, erst zwei Tage vor dem Abbrennen aufgestapelt werden. Zudem ist es vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten.
Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz – tabu sind Schränke, Sperrholz oder Reifen. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einem Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit mit Kosten von bis zu 5000 Euro rechnen. Die Stadt kündigt zudem Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Feuerwehr an. „Wer ein unangemeldetes Feuer abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann“, betont Aileen Loh.
www.hueckeswagen.de