Amtsgericht

Unfallopfer stieß Beleidigungen aus

Das Amtsgericht Wipperfürth.Archiv
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Das Amtsgericht Wipperfürth.

Hückeswagener wegen Fahrerflucht angeklagt.

Von Brigitte Neuschäfer

Brenzlige Situationen gehören für Radfahrer im Straßenverkehr zum Alltag. Aber auch auf Radwegen kann es zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen. So geschehen an einem sonnigen Tag im Mai 2022 auf der alten Bahntrasse in Wipperfürth. Dort kam es zu einem Unfall zwischen zwei Pedelec-Fahrern – und in der Folge zu einem Prozess vor dem Amtsgericht. Angeklagt war ein 68-jähriger Hückeswagener, dem die Staatsanwaltschaft Unfallflucht zur Last legte. Der Richter sah es am Ende allerdings anders - und entschied auf Freispruch.

Pedelec-Fahrer näherte sich rasant von hinten

An dem Tag waren der Hückeswagener und ein Freund mit ihren Rädern auf der Bahntrasse unterwegs. Um sich unterhalten zu können, fuhren sie nebeneinander – was auf Radwegen nicht verboten ist. Was beide nicht bemerkten: Hinter ihnen kam ein 77-jähriger Pedelec-Fahrer mit höherer Geschwindigkeit näher, dessen Klingeln und Rufe die Freunde im angeregten Gespräch nicht hörten. „Plötzlich war der Mann neben mir, die Räder berührten sich, und er stürzte mit seinem E-Bike um“, sagte der Angeklagte aus. Natürlich hätten er und sein Freund angehalten, um sich um den am Boden liegenden alten Mann zu kümmern, der unter anderem Schürfwunden an Armen und Beinen erlitten hatte, dank Helm aber nicht schwer verletzt war.

Die Situation sei dann eskaliert, weil das Unfallopfer den Angeklagten und dessen Freund übelst beschimpft habe. „Dabei waren wir uns keiner Schuld bewusst, er war doch auf freier Strecke hinter uns gewesen und hat uns lange vorher sehen müssen. Es gab überhaupt keinen Grund aufzufahren“, sagte der Hückeswagener. Jedenfalls habe er dem Senior auf dessen Wunsch seinen Namen und Adresse genannt, obwohl er selbst überzeugt war, den Unfall nicht verschuldet zu haben.

Darum, wer nun letztlich die Schuld daran trug, ging es im Strafverfahren aber gar nicht. Zu klären war nur die Frage, ob der Hückeswagener eine Fahrerflucht begangen hatte. Denn: Nachdem er dem Verletzten auf die Beine geholfen und ihm seine Personalien gegeben hatte, waren er und sein Freund weitergefahren, obwohl der andere ihn aufforderte zu bleiben, weil er die Polizei hinzurufen wollte. „Warum haben Sie denn nicht auf die Polizei gewartet?“, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. Dessen Antwort: „Der alte Herr hat uns ununterbrochen angepöbelt und übelst beleidigt, ich konnte es einfach nicht mehr hören. Und er hatte ja nun auch alle Daten von mir.“

Das war am Ende auch entscheidend für den Richter, der, entsprechend dem Plädoyer der Staatsanwältin, auf Freispruch entschied. In der Begründung unterstrich er: „In diesem Verfahren war nur zu klären, ob Sie nach dem Unfall wegfahren durften oder nicht. Ergebnis: Sie durften! Nachdem sie dem Unfallopfer Namen und Anschrift gegeben hatten, war nichts mehr offen, was eventuell an Daten für mögliche Ansprüche auf Schadensersatz benötigt worden wäre.“ In solchen Fällen sei es eben nicht zwingend die Pflicht von Unfallbeteiligten, das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Der 68-Jährige, der sich zum ersten Mal im Leben vor einem Richter zu verantworten hatte, verließ sichtlich erleichtert den Gerichtssaal.

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