Handel
Rat legt verkaufsoffene Sonntage fest
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Zu Frühlings-, Altstadtfest, Martinsmarkt und Hüttenzauber.
Von Joachim Rüttgen
Hückeswagen. Laut Gesetz sind insgesamt vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage in einem Jahr aus besonderen Anlässen wie Feste, Märkte oder Messen erlaubt. Sie müssen aber per Verordnung von der örtlichen Ordnungsbehörde festgesetzt werden. Die Hückeswagener Werbegemeinschaft hat für das kommende Jahr 2023 bereits vier Termine festgelegt, die der Stadtrat nun in seiner Sitzung am kommenden Freitag, 16. Dezember, 17 Uhr, im Gemeindezentrum Lindenberg absegnen soll: Das wären der 5. März zum Frühlingsfest, der 10. September zum Altstadtfest, der 5. November zum Martinsmarkt und der 10. Dezember zum Weihnachtsmarkt Hüttenzauber.
Veranstaltung muss eine übergeordnete Bedeutung haben
Wichtig: Die Läden dürfen nur dann öffnen, wenn diese Öffnung gegenüber der Veranstaltung, die den Anlass gibt, nur eine untergeordnete Bedeutung hat.
Dies kann unter anderem nur dann gelten, wenn die Öffnung der Geschäfte auf das Umfeld des Marktes begrenzt ist. Zudem müsse laut Stadt der Besucherstrom, den der Markt für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigen, die allein wegen einer Öffnung der Geschäfte kommen würden.
Die Stadt weist daher in ihrer Beschlussvorlage für den Stadtrat nochmals daraufhin, dass genau diese Punkte vor dem Antrag einer eingehenden Prüfung unterzogen wurden. Aus Sicht der Verwaltung seien damit die erforderlichen Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung erfüllt. Verbände, Kammern, Kirchen und Gewerkschaften wurden informiert und um Stellungnahmen gebeten.
Die jeweils aktuelle Corona-Situation werde dann bei der Entscheidung über die tatsächliche Durchführung natürlich berücksichtigt.