Prozess
Illegales Rennen ist nicht zu beweisen
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Von den Anklagevorwürfen blieb eine fahrlässige Körperverletzung übrig.
Von Brigitte Neuschäfer
War es ein illegales Autorennen auf der K1, das beiden Beteiligten zum Verhängnis wurde, einen Verletzten und hohen Sachschaden forderte? Im Ermittlungsverfahren war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, entsprechend lautete die Anklage. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Wipperfürth ließ sich der schwerwiegende Vorwurf jedoch nicht erhärten, der 22-jährige Angeklagte aus Remscheid kam mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung glimpflich davon. Das war ihm offenbar auch bewusst, jedenfalls nahm er das Urteil noch im Gericht an; es ist damit rechtskräftig.
Es ging um einen Vorfall in der Nacht zum 19. Juni vorigen Jahres. Der junge Remscheider hatte mit Freunden einen schönen Abend an der Bever verbracht. Kurz nach Mitternacht brachen alle nach Hause auf. Der nun Angeklagte und sein damals bester Freund, ein 19-jähriger Hückeswagener, machten sich gemeinsam auf den Weg – der Jüngere auf seinem Motorrad, der Remscheider in seinem VW Golf. Auf der K 1 in Richtung Remscheid waren beide sehr schnell unterwegs, wie ein als Zeugen geladenes Paar aussagte, dessen Auto damals zuerst von dem Motorrad und dann von dem Golf überholt worden war – mitten im Überholverbot.
Grob verkehrswidriger undrücksichtsloser Überholvorgang
Der 19-Jährige bremste bei Braßhagen sein Motorrad ab, um nach links abzubiegen, sein Freund im Golf hinter ihm bemerkte das zu spät, konnte nicht mehr bremsen und fuhr in Krad. Dabei erlitt der 19-jährige Hückeswagener so schwere Verletzungen, dass er nach dem Unfall im Krankenhaus behandelt werden musste und dann noch wochenlang arbeitsunfähig war.
An den Unfall habe er keine Erinnerung, sagte er als Zeuge im Prozess gegen seinen Freund aus. Jedenfalls sei nie ein Rennen abgesprochen gewesen, beide hätten nur nach Hause gewollt. Auch gegen ihn war wegen des Verdachts eines illegalen Rennens ein Strafverfahren gelaufen, das dann aber eingestellt wurde. Mit einer Verfahrenseinstellung kam der junge Remscheider nicht davon, auch wenn ihm das Rennen nicht nachzuweisen war. Wohl aber der laut Staatsanwältin „grob verkehrswidrige und rücksichtslose Überholvorgang“. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, „wenn der Angeklagte angemessen gefahren wäre“. Somit blieb der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Genauso sah es der Verteidiger des 22-Jährigen: „Es war ein überaus bedauerlicher, aber eben doch nur ein gewöhnlicher Unfall.“
Der Richter entschied auf eine Geldstrafe von 2100 Euro (70 Tagessätze à 30 Euro) und ein Fahrverbot von drei Monaten. Da der Führerschein bereits für sechs Monate eingezogen war, ist ein weiteres Fahrverbot hinfällig. Der 22-Jährige bekommt nun auch seinen beim Unfall schwer beschädigten Golf zurück, der von den Behörden sichergestellt worden war.
Für den 22-Jährigen bedeutet das einen zusätzlichen teuren Denkzettel, denn die „Parkgebühr“ für polizeilich sichergestellte Autos muss der Fahrzeughalten zahlen – fünf Euro pro Tag. Da kommt nach eineinhalb Jahren einiges zusammen für den Remscheider, der gerade die Ausbildung zum IT-Kaufmann abgeschlossen hat.