Grundsteuer: Die Frist läuft schon bald ab
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Finanzamt Wipperfürth erinnert an die Abgabe der Grundsteuererklärung.
Wipperfürth. Nicht mehr viel Zeit haben Grundstückseigentümer, um rechtzeitig die Grundsteuererklärung beim Finanzamt Wipperfürth abzugeben, das auch für Radevormwald und Hückeswagen zuständig ist. Die Frist läuft am 31. Januar ab, darauf weist die Behörde noch einmal hin.
Eva Wochner, Leiterin des Finanzamts Wipperfürth, verweist auf die digitale Plattform www.grundsteuer.nrw.de, die umfangreiche Informationen biete. „Wir haben praktische Erklär-Videos für die Abgabe mit Elster erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen“, so die Vorsteherin. „Unsere Check-Listen liefern einen guten Überblick der benötigten Daten und geben Hinweise, wo diese zu finden sind.“
Die erste Eingabe istimmer das Aktenzeichen
Inzwischen ist der größte Teil der Erklärungen, rund 90 Prozent, bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. Wer kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat, kann die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Für die Abgabe der Erklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Die Finanzämter haben allen Eigentümern von Wohngrundstücken ein Schreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen finden Sie dort“, erklärt Wochner. „In der Erklärung ist das die erste Eingabe, die Sie machen müssen.“ Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.
„Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob sie in der eigenen Grundsteuererklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Wohnung im Haus besitzen“, sagt die Finanzamtsleiterin. „Das müssen Sie nicht. Sie tragen nur die Daten zu Ihrer eigenen Wohnung und Ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum sowie, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.“
Grundsätzlich gelte dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben sei, unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten habe oder nicht. Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abrufen. Dieser enthält bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden: zum Beispiel die Gemarkung, den Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt.
Für Fragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Wipperfürth unter Tel. (0 22 67) 8 70-19 59 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) erreichbar. s-g