Straße
Die Markierungen auf der B 237 verblassen
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Straßenmeisterei schaut sich Streckenabschnitt an.
Von Joachim Rüttgen
Wer häufiger auf der B 237 (Alte Ladestraße) unterwegs ist und vor allem die Linksabbiegerspur auf Höhe des Parkplatzes der Firma Klingelnberg in Richtung Stadtzentrum nutzt, dem wird schon aufgefallen sein, dass die Markierung kaum noch zu erkennen ist. Die Stadt wird immer mal wieder von Bürgern und Politikern darauf angesprochen. Vor allem bei nasser Fahrbahn verschwimmen die Markierungen regelrecht und sorgen für Probleme im Straßenverkehr.
Beim Landesbetrieb kennt man das Problem: „Naturgemäß verblassen die Fahrbahnmarkierungen, besonders auf vielbefahrenen Straßen, mit der Zeit. Ähnliche Situationen wie die in Hückeswagen finden sich auch auf anderen Streckenabschnitten von Bundes- und Landesstraßen im gesamten Streckennetz“, berichtet Pressesprecher Rainer Herzog von der Außenstelle Köln der Regionalniederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Eine beständig trockeneWitterung sei unabdingbar
Die Mitarbeiter der Meistereien des Landesbetriebs würden die Straßen der eigenen Baulast regelmäßig nicht nur auf den Zustand des Fahrbahnbelags kontrollieren, sondern auch auf Abnutzungen der Fahrbahnmarkierungen.
Entsprechende Abschnitte würden protokolliert, nach Dringlichkeit priorisiert und stetig abgearbeitet oder eine neue Markierung aufgebracht. Gerade bei Markierungsarbeiten sei aber zu beachten, dass dafür eine trockene Witterung unabdingbar ist und sich die Realisierung der Maßnahmen mitunter hinziehen könne.
Herzog hat nun die zuständige Meisterei gebeten, die entsprechende Örtlichkeit an der B 237 in Hückeswagen noch einmal gesondert zu überprüfen und im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. „Aussagen, wann im besagten Streckenabschnitt etwaige Markierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, sind aus oben genannten Gründen aber zurzeit nicht zu tätigen“, teilt Rainer Herzog mit. Ergänzend wolle er noch anmerken, dass die Alte Ladestraße im weiteren Verlauf Richtung Kreisel B 483 nicht mehr in die Zuständigkeit und Baulast von Straßen NRW falle.