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Berufskraftfahrer müssen Tauglichkeit nachweisen
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Die Verlängerung von Fahrerlaubnissen kann jetzt unter Umständen länger dauern.
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder zur Fahrgastbeförderung beantragt oder verlängern lassen will, muss sich auf Veränderungen einstellen. Das teilt Philipp Ising von der Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Hintergrund ist die 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung von März 2022.
„Es wird nun nicht mehr bescheinigt, ob die Fahreignung gegebenenfalls aufgrund einer festgestellten Krankheit beeinträchtigt ist“, betont er. Vielmehr werde nur noch attestiert, dass „Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen können“. Dies diene der rechtlichen Klarstellung zur Handlungsweise der Ärzte: Damit soll gewährleistet werden, dass bei der Untersuchung nur der medizinische Befund mitzuteilen ist, nicht aber eine Empfehlung über die Fahrtauglichkeit ausgesprochen wird. Liegt diese Entscheidung doch alleine in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde.
So wird es jedoch unter Umständen notwendig, dass diese weitere Auskünfte bei Fachärzten einholen muss, um anschließend über die Fahrtauglichkeit zu entscheiden. „Dies kann zu einer deutlich längeren Dauer des Verfahrens führen“, macht Ising deutlich. Wird die Verlängerung erst kurz vor Ablauf beantragt, besteht die Gefahr, dass der Antragsteller über einen gewissen Zeitraum keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und somit unter Umständen den Beruf nicht ausüben kann.
Um dies zu verhindern, rät der Kreis, die Anträge rechtzeitig vor Ende der Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu stellen – er empfiehlt drei Monate vor deren Ablauf. Es sei auch im Interesse der Unternehmer, die Fahrer entsprechend zu informieren und bei der Fristüberwachung zu unterstützen. betont der Sprecher. „Dies kann ungeplante Personalausfälle vermeiden.“ -büba-