Worauf beim digitalen Nachlass zu achten ist
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Verbraucherzentrale rät, eine Übersicht über bestehende Online-Accounts zu erstellen
Von Manuel Böhnke
Soziale Medien, online abgeschlossene Verträge, Cloud-Dienste, E-Mail-Konten – längst beschränkt sich das Leben nicht mehr auf die analoge Welt. Doch was geschieht nach dem Tod eines Menschen mit seiner digitalen Identität? „Die Erben übernehmen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem digitalen Nachlass ergeben“, erklärt Carl Christoph Möller. Er ist Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
„Die Erben übernehmen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten.“
Carl Christoph Möller, Jurist
Das Problem: Häufig wurde der digitale Nachlass nicht geregelt, für Angehörige beginnt eine aufwendige Suche nach Zugangsdaten. Die Verbraucherschützer geben Tipps, wie sich das vermeiden lässt.
Wie erhalte ich Zugriff auf die Konten eines verstorbenen Angehörigen?
Prinzipiell haben Angehörige einen Anspruch darauf, Zugang zu den Online-Konten eines Verstorbenen zu erhalten. Das habe der Bundesgerichtshof ausdrücklich für das Beispiel Facebook entschieden. „Der Zugang setzt jedoch eine entsprechende Identifikation als Erben gegenüber dem Anbieter voraus und kann erheblichen Aufwand bedeuten“, erklären die Verbraucherschützer. Die bessere Entscheidung sei daher vorzusorgen.
Wie ist der digitale Nachlass im Optimalfall zu regeln?
Die Verbraucherzentrale rät, bereits zu Lebzeiten eine Übersicht über alle bestehenden Online-Accounts mit Benutzernamen und Kennworten zu pflegen. Diese sollte unter anderem E-Mail-Konten, Bezahl- und Streamingdienste sowie Soziale Medien umfassen. Diese Liste sollte auch beinhalten, was mit den Daten, Konten und Endgeräten wie PC und Smartphone passieren soll, wenn sie beispielsweise wegen Krankheit oder Tod nicht nicht mehr selbst verwaltet werden können. „Die Liste kann ausgedruckt oder auf einem USB-Stick gespeichert werden und sollte nur an einem sicheren Ort wie einem Tresor oder Bankschließfach verwahrt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale. Eine Vorlage stehe im Internet bereit (| Kasten). Als digitale Lösung zur Sicherung von Zugangsdaten seien Passwort-Manager geeignet. Zu beachten sei, das Masterpasswort für das Programm für die Erben auf einem sicheren Weg zugänglich zu machen.
Wer verwaltet den digitalen Nachlass?
„Für die Verwaltung des digitalen Erbes sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden“, betont die Verbraucherzentrale. Dafür sei eine persönlich unterschriebene, mit Datum versehene Vollmacht notwendig. Unabdingbar sei zudem der Hinweis, dass das Dokument „über den Tod hinaus“ gilt. Die Vollmacht muss der Vertrauensperson übergeben, Angehörige sollten über die Regelung informiert werden. Darüber hinaus gebe es Firmen, die sich auf die Verwaltung des digitale Nachlasses spezialisiert haben. Deren Vertrauenswürdigkeit lasse sich nur schwer beurteilen. Leistungsumfang und Kosten sollten genau geprüft werden. Auf keinen Fall sollten diesen Firmen Passwörter und digitale Endgeräte übergeben werden.