Verhandlung am Amtsgericht Wipperfürth
War es ein Raub am Wupper-Parkplatz?
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Drei junge Erwachsene sollen die Tat begangen haben. Sie lässt sich aber nicht mehr rekonstruieren.
Von Heike Karsten
Gleich drei junge Erwachsene zwischen 22 und 25 Jahren sollen an der Wupper-Vorsperre einen schweren Raub begangen haben. Bei der Strafverhandlung am Wipperfürther Amtsgericht ließ sich die Tat jedoch jetzt nicht mehr eindeutig rekonstruieren. Immerhin liegt sie fast viereinhalb Jahre zurück.
Im Oktober 2018 sollen ein heute 20-jähriger Burscheider und ein 25-jähriger Leverkusener einen Mann mit einer Waffe bedroht und von ihm Geld gefordert haben. Das Opfer trat als Nebenkläger auf, ließ sich in der Verhandlung aber von einem Anwalt vertreten.
Auslöser war damals eine heute 25-jährige Frau, die ebenfalls angeklagt war. „Sie sagte, sie sei schwanger und hatte bei dem Nebenkläger 500 Euro für eine Abtreibungspille bezahlt. Das Geld hatte sie sich von mir geliehen, weil ich der Vater sein sollte“, sagt der 20-jährige Angeklagte aus. Später stellte sich heraus, dass die Frau ein Verhältnis mit dem Nebenkläger gehabt haben soll. „Ich fühlte mich von den beiden verarscht“, fügte der 20-Jährige hinzu.
Die Frau hatte den Nebenkläger im Oktober gegen 23 Uhr zum Wupper-Parkplatz nahe der Firma Pflitsch am Mühlenweg gelockt. Dieser war auch mit dem Auto gekommen und hatte im Wendehammer geparkt – mit dabei sein Cousin, der am Gericht als Zeuge aussagte. „Wir haben uns öfter verabredet, um eine zu rauchen“, sagte der 25-jährige Remscheider aus.
Plötzlich sei ein weiteres Fahrzeug gekommen und habe sich hinter das Auto gestellt. „Mein Cousin ist ausgestiegen. Dann habe ich gesehen, wie zwei Männer ihn an den Armen und Beinen zur Wupper trugen. Später hat einer mit einer Pistole in die Luft geschossen“, gab der Zeuge weiter an.
Er hätte unter Schock gestanden und am ganzen Körper gezittert. Die beiden Angeklagten sollen von dem Nebenkläger das Geld für die Abtreibungspille und somit mindestens die 500 Euro zurückgefordert haben.
Bei der Polizei gab das Opfer später an, dass ihm 200 Euro, eine Sonnenbrille und eine teure Armbanduhr entwendet worden seien. „Die Sonnenbrille war aber noch da, und bei einer Durchsuchung seines Zimmers im Haus der Eltern haben wir ihn auch mit der Uhr am Handgelenk angetroffen“, sagte eine Polizeibeamtin aus. Die Aussage des Opfers hatte Zweifel ausgelöst. „Er hat oft gelogen“, fügte die Beamtin hinzu.
Die Staatsanwältin merkte an, dass der schwere Raub eher als Nötigung, Bedrohung und versuchter Diebstahl mit Waffe zu werten sei. Nach einem Rechtsgespräch und auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren auf Staatskosten eingestellt. „Nach polizeilichen Ermittlungen hat sich der Vorwurf des Raubes als unzutreffend herausgestellt“, erklärte der Richter.