Für das Amtsgericht Solingen
Stadt sucht Kandidaten fürs Schöffenamt
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Interessierte können sich bis zum 17. März in Vorschlagsliste aufnehmen lassen
Schöffen und Schöffinnen gesucht: Wie Stadtsprecherin Ann-Kathrin Gusowski mitteilt, muss die Stadt Burscheid geeignete Kandidaten für das Amtsgericht Leverkusen, für die Strafkammern des Landgerichts Köln sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach und die Jugendkammern beim Landgericht Köln finden.
Interessierte können sich bis zum 17. März in die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Burscheid aufnehmen lassen. „In dieser Liste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt werden“, heißt es aus dem Burscheider Rathaus. Alle fünf Jahre findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Jetzt werden Bewerber für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gesucht. Für jede Wahlperiode werden Haupt- und Hilfsschöffen für die Jugendgerichte, Amts- und Landgerichte in Leverkusen beziehungsweise Köln benötigt.
Was aber machen Schöffen überhaupt? Schöffinnen und Schöffen sind Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung. Während einer Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus. Dabei sind auch die Schöffinnen und Schöffen nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt.
Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
Personen können sich als Schöffin und Schöffe bewerben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen sie ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte. Zu Beginn der Amtsperiode müssen die Kandidaten mindestens 25 Jahre, dürfen aber nicht älter als 69 Jahre alt sein. „Besonderes Interesse ist Voraussetzung. Spezielles Fachwissen ist für das Amt eines Schöffen nicht erforderlich. Gefragt sind Lebenserfahrung und Verantwortungsbewusstsein“, so Sprecherin Gusowski. Darüber hinaus müssen Personen für das Jugendschöffenamt erzieherisch befähigt sein und Erfahrung in der Jugenderziehung besitzen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 17. März bei der Stadt Burscheid, Amt für Bürgerangelegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen, Tina Lamsfuß melden unter Tel. (0 21 74) 6 70-3 03 oder per E-Mail.
t.lamsfuss@burscheid.de