Frist läuft am 31. Januar ab
So gelingt die Grundsteuererklärung
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Leverkusener Finanzamtsleiter Ludger Ruthmann gibt Tipps.
Von Frihtjof Bublitz
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist der 31. Januar. Auch im Beritt des Finanzamts Leverkusen haben etliche Grundstückseigentümer ihre Erklärung noch nicht abgegeben. Amtsleiter Ludger Ruthmann ruft daher alle Eigentümer sowie Steuerberater dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist abzugeben und informiert über die häufigsten Fragen. Der Amtsleiter gibt praktische Hinweise, worauf die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.
Unterstützungsangeboteder Finanzverwaltung
„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung vertraut zu machen, ist unsere Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, erklärt Leverkusens Finanzamtsvorsteher Ruthmann: „Wir haben praktische Erklär-Videos für die Abgabe mit Elster erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen. Unsere Check-Listen liefern einen guten Überblick der benötigten Daten und geben Hinweise, wo diese zu finden sind.“
Digital abgeben mit Elster
Bisher haben mehr als 90 Prozent der Bürger ihre Grundsteuererklärung digital bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingereicht. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Dies bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstützt Elster mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wer kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat, kann die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. „Besitzt beispielsweise die Tochter ein Benutzerkonto, kann dieses mitgenutzt. Auch, wenn die Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat“, stellt Ruthmann klar.
Aktenzeichen angeben
Für die Abgabe der Erklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben allen Eigentümern von Wohngrundstücken ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen finden Sie dort“, erklärt Ruthmann. „In der Erklärung ist das die erste Eingabe, die Sie machen müssen. Wählen Sie daher ‚Aktenzeichen‘ und nicht ‚Steuernummer‘ aus und tragen Sie es ohne Sonderzeichen ein.“
Angaben zu Eigentumswohnungen
„Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob sie in der eigenen Grundsteuererklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Wohnung im Haus besitzen“, sagt der Finanzamtsleiter. „Das müssen Sie nicht. Sie tragen nur die Daten zu Ihrer eigenen Wohnung und Ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum sowie, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.“
Anteil eintragen
Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Grundsteuererklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt Ruthmann. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.“
Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden. Bei den Eigentümerangaben sind dann die Eigentumsverhältnisse bezogen auf die Eigentumswohnung einzutragen (zum Beispiel: Alleineigentum oder Eigentum von Ehegatten). Angaben zu anderen Personen aus der Eigentümergemeinschaft sind nicht erforderlich.
Infoschreiben verlegt oder nicht erhalten
„Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist“, sagt Experte Ruthmann. „Unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten hat oder nicht.“ Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abrufen.
Hotline
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Leverkusen unter Tel. (02 14) 8 92 80-19 59 (Montag bis Freitag je von 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Experten in der Hotline helfen gerne weiter“, so Ruthmann.
Möglichkeiten der Abgabe
Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit Elster: www.elster.de. Oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten. Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt. Erklär-Videos gibt es hier.