Grundsteuer
Für Eigentümer wird es teurer
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Grundsteuer-Hebesatz erhöht sich.
Burscheider Eigentümer müssen mit Jahresbeginn etwas mehr Geld auf die Seite legen – und zwar für die Grundsteuer B. Der Stadtrat hatte im November einstimmig eine Erhöhung des Hebesatzes von 480 auf 495 Punkte beschlossen. Die Steuer, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird, sei neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Stadt, heißt es aus dem Burscheider Rathaus. Sie sei seit 2016 nicht mehr erhöht worden. Die aktuelle Erhöhung stellt nach Angaben der Stadt Burscheid nur eine geringe Mehrbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer dar: Bei Eigentumswohnungen betrage sie im Schnitt etwa acht, bei Einfamilienhäusern im Schnitt etwa elf Euro im Jahr.
Hebesatz hat Auswirkungen auf Schlüsselzuweisungen
Der höhere Hebesatz sei nun notwendig geworden, heißt es weiter: Denn das Land Nordrhein-Westfalen lege für jede Gemeinde einen fiktiven Hebesatz fest, dieser wiederum wirke sich auf Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz aus. Diese sind für die kommunalen Finanzen ein wichtiger Faktor.
Das Land habe von 2023 an diesen fiktiven Hebesatz für Burscheid bei 493 Punkten festgesetzt. Würde die Stadt nun auf einen höheren Grundsteuerhebesatz verzichten, würden die künftigen Schlüsselzuweisungen, die Burscheid vom Land erhält, unter Annahme höherer Einnahmen berechnet als tatsächlich erzielt werden, heißt es in der Mitteilung der Burscheider Stadtverwaltung. Und weiter: „Die Stadt ist daher gehalten gewesen, die Grundsteuer anzuheben.“ Im Vergleich mit den anderen Kommunen im Kreis und Leverkusen habe Burscheid jedoch nach wie vor den niedrigsten Grundsteuer-B-Hebesatz.
Bundesweit wird die Grundsteuer reformiert. Von 2025 wird die Abgabe neu berechnet. Mit dem Hebesatz haben die Kommunen aber auch dann das letzte Wort über ihre Höhe. Sie entscheiden weiter eigenständig, wie hoch der Hebesatz ausfällt. -nal-