Grundsteuer-Reform
Finanzämter schalten Hotline bis Oktober
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Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben für alle Grundstückseigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt und jetzt bis Oktober verlängert wurde.
„Unsere Hotline ist seit April 2022 in Betrieb“, erklärt Dr. Ludger Ruthmann, Leiter des für Burscheid und Wermelskirchen zuständigen Finanzamts Leverkusen. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Zudem steht die digitale Info-Plattform zur Verfügung. Eigentümer finden dort Informationen zum Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den Bescheiden vom Finanzamt. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont der Leiter.
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert habe aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab 1. Januar 2025 zu leisten, teilt das Finanzamt mit.
Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, das zur Abgabe auffordert. „Wird die Erklärung weiter nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, sagt Ruthmann. Eine Schätzung vom Finanzamt entbinde aber nicht von der Pflicht zur Abgabe.
In NRW müssen 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete im Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. -rue-
Hotline: Tel. (02 14) 8 92 80-19 59 Webseite: grundsteuer.nrw.de