Zuwachs für Burscheid und Wermelskirchen
Erzbistum legt neue Zuschnitte fest
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Aus 177 Seelsorgebereichen werden 67 Pastorale Einheiten.
Von Nadja Lehmann
Burscheid. Die Katholischen Kirchengemeinden Burscheid und Wermelskirchen wissen bereits, wie es ist, sich in neuen Strukturen wiederzufinden. 2019 begann der Prozess, der die beiden Gemeinden zusammenführen sollte. Am Horizont zeichnet sich schon die nächste Veränderung ab: Zu Burscheid und Wermelskirchen soll sich noch Leichlingen hinzugesellen (wir berichteten). Es ist eine Umstrukturierung, die das Erzbistum Köln vorantreibt und mit der auf die tiefgreifenden Veränderungen im kirchlichen Leben reagiert werden soll. Ein Prozess, der in einigen Seelsorgebereichen auf Vorbehalte, und Skepsis stößt. Nun teilt das Erzbistum mit, dass die 67 zukünftigen Pastoralen Einheiten alle fest stehen. Sie ersetzen die heutigen 177 Seelsorgebereiche. „Sie bilden den Planungsrahmen für die weitere Entwicklung der Seelsorge und den Personaleinsatz in den kommenden Jahren“, heißt es aus dem Erzbistum. Nun wurden die restlichen drei Bereiche zugeschnitten.
Im Norden des Kreises Mettmann entstehen zwei Pastorale Einheiten. Die Ratinger Pfarreien Heilig Geist, St. Peter und Paul und St. Anna bilden mit St. Peter und Laurentius Essen-Kettwig eine Pastorale Einheit. Die andere wird aus St. Michael und Paulus Velbert und St. Suitbertus Heiligenhaus gebildet.
Frechen und Hürth werden jeweils eine eigene Pastorale Einheit bilden. Die Eigenständigkeit von Frechen und Hürth wird gewährleistet, solange sich für beide Pastorale Einheiten ein Pfarrer finden lässt.
Das Stadtgebiet Wuppertal wird vorerst aus drei Pastoralen Einheiten bestehen.
Ab sofort steht die individuelle Entwicklung der 67 Pastoralen Einheiten im Fokus. „Jede zukünftige Pastorale Einheit steht zu Beginn der weiteren Entwicklung an ihrem ganz individuellen Punkt und startet daher in einer eigenen Ausgangskonstellation in die anstehenden Veränderungen“ hält Markus Bosbach, Leiter der Hauptabteilung Entwicklung Pastorale Einheiten, fest. „Somit kann und darf es nicht den einen, zeitgleichen Entwicklungsweg für alle Pastorale Einheiten geben; vielmehr wird der Entwicklungsweg in jeder Pastoralen Einheit unterschiedlich verlaufen.“
Für alle Veränderungen, die bistumseinheitlich geregelt werden müssen, wird es einen verbindlichen Rahmen für die pastorale und administrative Zusammenarbeit in den Pastoralen Einheiten geben. Dabei sollen die Strukturen der Pastoral dienen, und das kirchliche Leben vor Ort in den Gemeinden unterstützt werden. „Das bedeutet auch, dass viele Fragen am besten von den Verantwortlichen vor Ort entwickelt und entschieden werden können“, betont Bosbach.
Demnächst werden die Perspektivgespräche anlaufen
Um der individuellen Situation der Pastoralen Einheiten gerecht zu werden, wird es nun Perspektivgespräche in allen Pastoralen Einheiten geben. Sie werden sich, heißt es aus dem Erzbistum, nach aktuellem Planungsstand bis in das Jahr 2024 hinein erstrecken. Die formale Errichtung der Pastoralen Einheiten wird am 1. September erfolgen.
Ein Schritt, den Michael Knab, Pfarrer in Wermelskirchen und Burscheid, mit gemischten Gefühlen tut, wie er im Gespräch mit dem Bergischen Volksboten im Januar bekannte. „Große Räume sind für Seelsorge nicht gut. Sie verlangt nach Nähe und Kontakt.“, sagte er damals. Gleichzeitig registriere er den demografischen Wandel, die Überalterung, den Mangel an Ehrenamtlichen und die Glaubensferne: „Wenn sich alle Faktoren verändern, kann man nicht so weitermachen wie bisher.“
Hintergrund
Die formale Errichtung der Pastoralen Einheiten wird am 1. September erfolgen. Mit der Errichtung wird der geografische Zuschnitt der zukünftigen Pastoralen Einheiten bestätigt; einen direkten Einfluss auf bestehende rechtliche Strukturen hat die Errichtung nicht.