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Grund- und Gewerbesteuer: Eine geht rauf, die andere runter
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Die Gewerbesteuer ist gemeinsam mit der Grundsteuer eine der wichtigsten Kommunalsteuern.
Den Gewerbesteuerhebesatz können die Kommunen dabei selbst bestimmen. Kaum eine Gemeinde könnte ohne die Gewerbesteuer wirtschaften. Vielerorts ist sie durch die mit der Pandemie verbundenden Einschränkungen und durch den Krieg eingebrochen.
„Das führt zu einem spürbaren Rückgang bei den Gewerbesteuern“, sagte auch Bürgermeister Dirk Runge in seiner Haushaltsrede im Stadtrat. „Die Inflation dürfte auf einem hohen Niveau verharren und nur langsam zurückgehen. Die Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs sind also vorbei.“ In ihrer aktuellen Prognose gehe die Bundesbank von einem schrumpfenden Wachstum aus und rechne für die konjunkturelle Entwicklung mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Deutschland um 0,5 Prozent.
„Insgesamt planen wir daher mit einem geringeren Ertrag aus der Gewerbesteuer gegenüber der Finanzplanung um rund 420 000 Euro“, erklärte Runge.
Die Grundsteuer B hatte jüngst in Burscheid für Gesprächsstoff gesorgt. Denn die Stadt musste sie erhöhen, um Nachteile beim Finanzausgleich zu vermeiden (wir berichteten). Die Grundsteuer wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt. „Veränderungen bei der Grundsteuer B spüren unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen unmittelbar, da sie die Grundsteuern entweder selbst tragen oder sie als Vermieter immer an ihre Mieter weitergeben, weil die Grundsteuern zu den abzurechnenden Nebenkosten gehören“, sagte Runge und zeigte sich erleichtert, dass die durchschnittliche Mehrbelastung bei nur jährlich 8 Euro für eine Eigentumswohnung und bei 11 Euro für ein Einfamilienhaus liege. Runge: „Auch nach der Erhöhung haben wir in Burscheid im kreisweiten Vergleich weiterhin den niedrigsten Hebesatz der Grundsteuer B.“ -nal-