Änderungen von Juli an
Grundsteuerreform: Eigentümer müssen Daten übermitteln
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Im Zuge der Grundsteuerreform müssen ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober dieses Jahres alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) digital bei ihrem Finanzamt abgeben.
Von unserer Redaktion
Zuständig für die Stadt Burscheid ist das Finanzamt in Leverkusen. Weitere Informationen hat die Stadt zusammengefasst.
Was Eigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen: Vom Mai an erhalten Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen vom Finanzamt Leverkusen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie etwa das Aktenzeichen, Flur- und Flurstücksbezeichnung). Diese Angaben unterstützen die Grundstückseigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung.
Über die Internetseite des Finanzamtes können dann weitere hilfreiche Daten (Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert etc.) abgerufen werden: www.grundsteuer.nrw.de
Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit können diese Daten in die Feststellungserklärung übertragen werden, heißt es in der Erklärung der Burscheider Stadtverwaltung. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab 1. Juli über das Online-Finanzamt ELSTER möglich.
Das hierfür notwendige Benutzerkonto kann online beantragt werden: www.elster.de
Falls bereits ein Benutzerkonto existiert, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung genutzt werden. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. Die Grundsteuer wird bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 weiterhin nach der bisherigen Rechtslage durch die Stadt Burscheid berechnet und erhoben.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer. Auskunftsberechtigt ist das jeweilige Finanzamt. Unter der Rufnummer Tel. 02 14/892 80 19 59 hat das Finanzamt Leverkusen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist. „Die Stadt Burscheid kann leider keine Auskunft erteilen“, betont Renate Bergfelder-Weiss, Sprecherin der Stadtverwaltung.