David gegen Goliath

Tesla mit Erfolg: Frankfurter Gericht schmettert Wirelane-Antrag ab

Teslas Supercharger sind nicht geeicht und verstoßen daher gegen deutsches Recht. Das Start-up Wirelane hatte deswegen eine einstweilige Verfügung beantragt, scheiterte aber vor Gericht.

Update, 01. Februar, 11:30 Uhr: Ein wenig fühlte es sich an wie David gegen Goliath. Das kleine Münchner Start-up Wirlane zerrte Elektropionier Tesla vor Gericht. „Ich werde alle Tesla-Ladesäulen stilllegen lassen“, machte Wirelane-Gründer Constantin Schwaab im Gespräch mit der Gründerszene klar. Doch dieser Plan ist nun vorn dem Landgericht Frankfurt gescheitert.

Dort hatte das Münchner Start-up eine einstweilige Verfügung beantragt. Der Grund: Bei den Ladevorrichtungen von Tesla fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Stromzähler. Entsprechend weiß der Kunde nicht, wie viel Strom in sein Elektroauto geflossen ist. Ein Verstoß gegen das Eichrecht und somit illegal – argumentiert Schwaab.

Tesla mit Erfolg: Frankfurter Gericht schmettert Wirelane-Antrag ab

Mit der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt dürfte der Wirlane-Gründer entsprechend nicht wirklich zufrieden sein. Das hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte nämlich abgelehnt, somit kann Tesla – inzwischen Deutschlands größter Elektroautobauer – seine Ladestationen erstmal weiter betreiben. Das Start-up muss zudem die Prozesskosten tragen. Bei einem Verfahren mit einem Streitwert von 100.000 Euro sind das in erster Instanz rechnerisch etwa 12.000 Euro.

Mit seiner einstweiligen Verfügung wollte Wirlane erreichen, dass Tesla seinen Destination Charger nicht weiter vermarkten darf.

Doch warum hat das Frankfurter Gericht gegen Wirelane entschieden? Dafür gibt es laut Richterin Isabel Jahn zwei Umstände. So habe es keinen Bedarf für eine Eilentscheidung gegeben. Immerhin habe das Start-up bereits 2021 aus einem Handelsblatt-Bericht von den nicht geeichten Tesla-Ladevorrichtungen erfahren. Der Antrag ging jedoch erst rund eineinhalb Jahre später ein. Das spreche nicht für die Dringlichkeit der Sache. Hinzu kommt, dass aus Sicht des Gerichts nicht Tesla, sondern der Aufsteller für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen verantwortlich sei.

Elektroauto laden: Diese zehn kommen nach 20 Minuten am Weitesten

Kia EV6
Kia EV6: 309 Kilometer. Dank moderner 800-Volt-Ladetechnik fährt das Mittelklasse-SUV aus Südkorea klar an die Spitze. Die Version mit Heckantrieb und 77,4-kWh-Akku war das einziges Modell des Testfeldes, das die 300-Kilometer-Marke knackte. Basispreis: 46.990 Euro. © weigl.biz
Mercedes-Benz EQS 450+
Mercedes-Benz EQS 450+: 275 Kilometer. Die Luxuslimousine für mindestens 107.326 Euro holt aus der verwendeten 400-Volt-Technik dank präzisem Lade- und Temperatur-Management das Optimum heraus. Getestet wurde die Long-Range-Version mit 108-kWh-Akku und Heckantrieb. © Deniz Calagan/Mercedes-Benz AG
BMW iX
BMW iX: 273 Kilometer. Das große Elektro-SUV trat als xDrive50 mit serienmäßigem Allradantrieb zum Test in der Oberklasse-Kategorie an – und mit mächtigem 105,2-kWh-Akku. Der Basispreis des mächtigem Stromers liegt bei 84.600 Euro. © Uwe Fischer/BMW
Hyundai Ioniq 5
Hyundai Ioniq 5: 272 Kilometer. Das südkoreanische SUV ist technisch mit dem Testsieger Kia EV6 verwandt, und nutzt dieselbe schnelle 800-Volt-Technik. Die sparsamere Heckantriebsversion kostet ab 43.900 Euro, getestet wurde die Ausführung mit 72,6-kW-Akku für 4.000 Euro Aufpreis. © Dino Eisele/Hyundai
Porsche Taycan GTS
Porsche Taycan: 271 Kilometer. In der Oberklasse lagen die Testwerte relativ dicht beieinander. In der Version GTS fährt der Elektro-Porsche (Basispreis 86.733 Euro) mit 93,4-kWh-Akku nur knapp hinter den Klassenbesten her, er kann ebenfalls mit 800 Volt laden. © Porsche AG
Audi e-tron GT quattro
Audi e-tron GT quattro: 237 Kilometer. Der viertürige, Elektrosportler mit Allradantrieb basiert auf dem Porsche Taycan und verfügt daher ebenfalls über schnelle 800-Volt-Technik und einen 93,4-kWh-Akku, ist aber etwas größer und geräumiger. Preis: ab 104.000 Euro. © Audi
BMW i4 eDrive40
BMW i4: 235 Kilometer. Die Elektroversion der konventionell angetriebenen 4er-Reihe ist das sportlichste Modell der Mittelklasse-Wertung. Als eDrive40 kostet er ab 59.200 Euro und verfügt über einen Akku mit 83.9 kWh Kapazität. © BMW
Tesla Model 3
Tesla Model 3: 221 Kilometer. Der Elektroauto-Pionier legt seit jeher mehr Wert auf Reichweite als auf schnelles Laden, was bei der Akku-Auslegung ein Zielkonflikt ist. Der Test der Long-Range-Version mit 82,1-kWh-Akku erfolgte an markeneigenen Superchargern. Basispreis des Model 3: 52.965 Euro. © Tesla
Polestar 2
Polestar 2: 218 Kilometer. Die noch junge Marke gehört zum chinesischen Geely-Konzern, die Autos werden von dessen Tochter Volvo entwickelt und in China produziert. Den Polestar gibt es ab 46.495 Euro, gemessen wurde die heckgetriebene Long-Range-Version mit 78-kWh-Akku. © Polestar
BMW iX3
BMW iX3: 201 Kilometer. Ein weiterer BMW nach dem bewährten Muster, ein Verbrennermodell zum Stromer umzurüsten. Das Mittelklasse-SUV kostet ab 67.300 Euro und verfügt über einen Akku mit 80 kWh Kapazität. © BMW

Das Urteil des Landgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Wirlane kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Es ist anzunehmen, dass das Start-up davon Gebrauch machen wird, da Schwaab schon im Vorfeld angekündigt hatte, im Falle einer Niederlage Klage gegen Tesla einzureichen.

Erstmeldung, 19. Januar, 09:30 Uhr: Die Elektroautos boomen in Deutschland. Entsprechend werden immer mehr Ladesäulen benötigt. Ein Glück, dass Tesla seine Supercharger inzwischen für alle geöffnet hat. Sollte man meinen, doch die Ladesäulen sind nicht geeicht und verstoßen damit gegen deutsches Recht. Und das hat Folgen, denn Wirelane zerrt den Elektropionier aus Texas vor Gericht.

Das Münchner Start-up hatte zuvor seine Kunden – vor allem Hotels und Gewerbeimmobilien über die nicht geeichten Ladesäulen von Tesla informiert. Wirelane-Chef Constantin Schwaab riet gleich dazu, die Destination Charger durch seine Wallboxen zu ersetzten. Ein Schritt, der den Texaner so gar nicht passte. Es folgte eine Abmahnung.

Teslas Supercharger sind nicht geeicht und das könnte richtig teuer werden.

Tesla: Münchner Start-up zerrt Elektropionier vor Gericht

Tesla sah in dem Schreiben nämlich „eine bewusste Beeinträchtigung des Rufes von Tesla“, wie das Handelsblatt seinerzeit berichtete. „Wir haben daraufhin Ende 2022 das Gespräch mit Tesla gesucht“, sagte Schwaab der Abendzeitung – vergeblich. Doch Wirelane will nicht klein beigeben und stellt sich dem Kampf David gegen Goliath.

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Auf die Abmahnung durch Tesla reagierte das Münchner Start-up seinerseits mit einer einstweiligen Verfügung, über die das Amtsgericht Frankfurt in den kommenden Tagen verhandelt. Immerhin betreibt Tesla die nicht geeichten Elektroauto-Ladepunkte weiterhin. Der vorläufige Streitwert liegt bei 100.000 Euro.

Tesla: Münchner Start-up droht mit Klage

Doch was ist, wenn das Gericht der einstweiligen Verfügung nicht stattgeben sollte? „Dann verklage ich Tesla. Das ziehe ich durch“, macht der Wirelane-Gründer deutlich. In diesem Fall könnte dem Elektroautopionier ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Es bleibt also spannend, ob sich David auch in diesem Fall gegen Goliath durchsetzen kann.

Rubriklistenbild: © Tesla

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