Ab 2024

Kroatien wechselt zur E-Vignette: Welche Änderungen für Autofahrer bevorstehen

Kroatien gehört zu den zahlreichen Ländern in Europa, die für die Nutzung der Autobahn eine Maut erheben. Ab Ende 2024 sollen die Mautstellen jedoch einer digitalen Lösung weichen.

Als in Deutschland eine Maut kommen sollte, war der Aufschrei groß. Letztlich scheiterte die Einführung aber krachend. In anderen europäischen Ländern wiederum zahlen Autofahrer für die Nutzung von Autobahn und Co. Eines davon ist Kroatien, wo Autofahrer ab Ende 2024 zwar immer noch eine Gebühr zahlen, künftig aber kein Pickerl mehr brauchen. Denn die E-Vignette erhält Einzug.

Heißt: Die bisherigen Mautstationen auf den kroatischen Autobahnen gehören dann der Vergangenheit an. Stattdessen plant die Regierung ein schrankenloses Bezahlsystem. Neben der online erhältlichen E-Vignette haben Autofahrer dann auch die Möglichkeit eine Mautbox zu kaufen, die im Fahrzeug installiert wird. Das berichteten mehrere Medien unter Berufung auf die kroatische Autobahngesellschaft HAC.

Mautstellen führen zu beträchtlichen Zeitverlusten

Klar ist zudem: Lkw benötigen in jedem Fall eine Mautbox. „Diese dürfte ähnlich wie beispielsweise die österreichische Go-Box funktionieren“, betont der ADAC auf seiner Homepage. Unklar sei jedoch, ob die bisher „streckenabhängige Autobahnmaut im Zuge der geplanten E-Vignette auf eine pauschale Nutzungsgebühr umgestellt wird.“ Auch in anderen Ländern sind nicht immer alle Strecken mit der Maut abgegolten.

Statt auf Mauthäusern mit Schranken setzt Kroatien ab 2024 auf E-Vignette und Mautbox.

Aktuell müssen Autofahrer die Gebühr an den kroatischen Mautstellen noch mit Karte oder in bar bezahlen. Die Folge: Bei hohem Verkehrsaufkommen kommt es regelmäßig zu Staus, die während der Spitzenzeiten der Reisesaison zu beträchtlichen Zeitverlusten führen können.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

E-Vignette soll Stauproblem lösen – aber erst ab Ende 2024

Mit dem neuen schrankenlosen System will Kroatien dieses Problem lösen, damit Reisende schneller und weniger gestresst ans Ziel kommen. „Profitieren würden dadurch auch Urlauber“, betont der ADAC. Bis E-Vignette und Mautbox kommen, brauchen Autofahrer noch Geduld.

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Erst im Februar 2023 hat die kroatische Regierung eine internationale Ausschreibung für das neue Mautsystem gestartet. Die Umsetzung ist daher erst für Ende 2024 geplant. Auf dem Weg in den Sommerurlaub sollte man also auch in diesem Jahr etwas mehr Zeit einplanen.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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