ADAC rät

„Wärmeschock“ und „böse Kratzer“: Experten warnen vor Waschanlagen-Nutzung bei eisigen Temperaturen

Bei der Autopflege im Winter müssen Autofahrer einiges beachten. So rät der ADAC vom Besuch der Waschanlage bei unter -10 Grad ab. Es drohen vereiste Dichtungen.

Wenn es um das eigene Auto geht, dann wird so mancher Deutscher zum Putzteufel. Doch nicht immer ist die Handwäsche auf dem eigenen Grundstück erlaubt und sinnvoll. Denn Autowaschanlagen sind inzwischen deutlich sparsamer. Doch grade im Winter sollte man sich bei der Autopflege gut überlegen, ob der Besuch wirklich notwendig ist.

Denn das Auto muss in der kalten Jahreszeit nicht häufiger gewaschen werden als im Sommer. Auch die Angst, dass der winterliche Schmutz – eine aggressive, salzhaltige Lauge – auf den Lack enorm korrosionsfördernd wirke, ist laut dem ADAC unbegründet. Zumindest dann, wenn der Lack nicht vorgeschädigt ist. „Auch der Unterbau eines Fahrzeugs hat in der Regel keine Korrosionsprobleme: Durch werkseitige Hohlraumversiegelungen, verbesserten Unterbodenschutz und den Einsatz verzinkter Bleche ist das eher ein Problem der Vergangenheit“, betont der Autoklub.

Wenn das Thermometer zweistellige Minusgrade anzeigt, sollten Autofahrer lieber nicht in die Waschanlage fahren.

„Wärmeschock“ und „böse Kratzer“: Experten warnen vor Waschanlagen-Besuch bei eisigen Temperaturen

Soweit so gut, wenn das Thermometer aber Minustemperaturen von unter -10 Grad anzeigt, sollte man den Besuch in der Waschstraße verschieben. Denn auch der Lack sowie die Gummi- und Kunststoffteilen des Fahrzeugs reagieren empfindlich auf extreme Temperaturschwankungen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

„Vermeiden Sie deshalb den Wärmeschock, wenn das ca. 10 bis 30 Grad warme Wasser der Waschanlage auf Fahrzeugteile trifft, die kurz vorher noch der Eiseskälte ausgesetzt waren. Vor allem vorgeschädigte oder nachlackierte Lackoberflächen sind für den Laien nicht immer gleich sichtbar, leiden aber langfristig unter dem Wärmeschock“, erklärt der ADAC. Zudem sei die Gefahr, dass Türschlösser vereisen oder Gummidichtungen anfrieren, deutlich höher als bei gemäßigten Temperaturen. Die Autopflege kann so schnell nach hinten losgehen.

„Wärmeschock“ und „böse Kratzer“: Schnee und Eis vor Waschanlagenbesuch entfernen

Steht im Winter ein Besuch in der Waschanlage an, ist es besonders wichtig, dass vorher alle Reste von Schnee und Eis entfernt werden. „Denn die ziehen die Bürsten sonst wie Schmirgelpapier über den Lack – und es gibt böse Kratzer!“, schreibt der ADAC. Ohnehin drohen empfindliche Strafen, wenn das Auto nicht ordentlich von Schnee und Eis befreit wurde.

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Ein besonderes Waschprogramm ist nicht notwendig. Die günstigste Option ist in der Regel ausreichend. Wichtig ist lediglich eine maschinelle oder manuelle Vorwäsche als „lackschonenden Ausgleich der Temperaturunterschiede“ sowie zum ersten Entfernen grober Schmutzpartikel. „Zusätzliche und teure Super-Programme mit Heißwachs oder Unterbodenschutz sind aus fahrzeugtechnischer Sicht nicht notwendig“, betont der Automobilklub. Wer sein Auto besonders pflegen will, kann diese jedoch nutzen. Wichtiger sei eine Kontrolle durch den Fachmann. Dieser kann vor und nach der Wintersaison Schäden am Unterboden erkennen und ausbessern.

Rubriklistenbild: © Christophe Gateau/dpa

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