Vorgaben der Straßenverkehrsordnung

Aufkleber am Auto: Nicht zu groß und auch nicht überall – wo Sticker fehl am Platz sind

Aufkleber sind bei vielen Autofahrern beliebt. Doch grade auf den Scheiben gibt es einiges zu beachten. Denn nicht alles ist erlaubt. Größe und Platzierung sind entscheidend.

Egal ob auf der Heckscheibe oder den Kofferraumdeckel. Ob Kinder an Board, Freizeitpark, Lieblingsband oder das Fußballteam der Wahl. Für manchen Autofahrer gehören Sticker einfach dazu. Doch während der Kreativität bei den Motiven keine Grenzen gesetzt sind, ist wie so oft längst nicht alles erlaubt, was möglich ist. So dürfen verbotene Symbole logischerweise nicht aufs Auto geklebt werden.

Insbesondere, wenn es um Größe und Platzierung geht, finden sich in der Straßenverkehrsordnung klare Vorgaben. „Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein“, heißt es in Paragraf 40 Absatz 1. Zudem darf die Sicht des Fahrers auf den Verkehr nicht behindert sein.

Sticker auf der Heckscheibe sind erlaubt. Allerdings nur bis zu einer gewissen Größe.

Aufkleber auf dem Auto: Nicht alles ist auch erlaubt

Generell verboten sind Sticker auf den Scheiben aber nicht. An der Frontscheibe ist beispielsweise ein sogenannter Tönungsstreifen zulässig. Und auch Park- und Mautvignetten sowie die Umweltplakette sind erlaubt, beziehungsweise sogar vorgeschrieben. Diese müssen sich aber außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers befinden.

Zehn Autos mit Verbrennungsmotor, die wir vermissen werden

Audi TT
Audi TT: Einst als Kernmodell der Marke Audi betrachtet, wird der als Coupé und Roadster gebaute Kompakt-Sportler keinen Nachfolger bekommen. Das liegt auch an der mittlerweile schleppenden Nachfrage für die Design-Ikone. Ein vergleichbarer Stromer wird völlig anders aussehen. Bis Ende des Jahres ist der TT aber noch ab 39.700 Euro bestellbar. © Audi AG
Mercdes-Benz A-Klasse
Mercedes A-Klasse: Der Kompaktwagen passt nicht mehr in das neue Konzept von Mercedes-Benz, vor allem hochpreisige Limousinen, SUV und Sportwagen anzubieten. Das überzeugende Konzept der frühen A-Klasse, möglichst viel Platz in einem kompakten Auto zu schaffen, würde dabei gut ins Elektro-Zeitalter passen – ist mittlerweile aber ohnehin verwässert. Noch gibt den Basis-Benz ab 28.393 Euro zu kaufen.  © Mercedes-Benz
Porsche 718 Boxster
Porsche 718 Boxster: Zwar kämpft Porsche weiterhin für den Verbrennungsmotor, aber überleben wird der langfristig wohl nur im 911. Boxster und Cayman werden 2025 erst auf Wunsch, später wohl grundsätzlich elektrifiziert. Dabei bieten gerade die Versionen mit Sechszylinder-Boxer fast schon elektrische Tugenden wie Laufruhe und Durchzugskraft – bei (für Sportwagen) hoher Reichweite und geringem Gewicht. Aktueller Preis: ab 60.061 Euro. © Daniel Wollstein/Porsche
Jeep Wrangler
Jeep Wrangler: Als purer Verbrenner ist die Off-Road-Ikone schon jetzt nicht mehr lieferbar. Der Plug-in-Hybrid wird so lange laufen, wie er darf, aber den Sprung in die Elektro-Ära nicht schaffen. Ein Nachfolger mit Akku dürfte ähnlich modernisiert daherkommen wie der aktuelle Land Rover Defender, aber dank seiner E-Motoren immerhin überragende Gelände-Eigenschaften bieten. Mit 77.500 Euro ist der Klassiker mittlerweile zum Luxus-Auto geworden. © Stellantis
VW Golf Cabrio
VW Golf Cabrio: Im Grunde vermissen wir ihn jetzt schon, nämlich seit 2016. Der offene VW T-Roc kann den Charme des offenen Kompaktwagens, der seine Karriere als „Erdbeerkörbchen“ mit Henkeln startete, nicht ersetzen. Das wird wohl auch für ein elektrisches Cabrio auf Basis des VW ID.3 gelten – wenn ein solches überhaupt kommt, was angesichts der schwächelnden Nachfrage für offene Autos eher zweifelhaft ist. © VW
Fiat 500
Fiat 500: Während die aktuelle Version des Kleinwagens ausschließlich als Elektroauto produziert wird, ist auch der etwas kleinere Vorgänger derzeit noch bestellbar. Im Stellantis-Konzern ist dessen Aus aber beschlossen. Dabei ist gerade die sparsame Hybrid-Version mit 70 PS ein ökologisch sinnvolles Angebot etwa für jene, die partout kein Elektroauto möchten – etwa Städter, die keine schnelle Lade-Möglichkeit haben. Noch ist der Verbrenner ab 15.501 Euro bestellbar. © Stellantis
Mercedes-Benz SLC 300
Mercedes SLC: Der kompakte Roadster startete – als erstes Cabrio mit Falt-Hardtop – unter dem Namen SLK. Nun beendete nicht der Elektro-Boom, sondern die Nachfrage-Flaute seine Karriere als Frauenversteher. Im künftigen Luxus-Stromer-Portfolio von Mercedes sind solche gerade noch bezahlbaren Fahrspaß-Modelle schon gar nicht vorgesehen.  © Mercedes-Benz
Lamborghini Huracan
Lamborghini Huracán: Die italienische VW-Tochter sperrte sich lange gegen die Elektrifizierung, aber kommt natürlich auch nicht drumherum. Der pure, weder von Hybrid noch Turbo verwässertre V10-Saugmotor des Huracán wird seinen Platz als einer der Höhepunkte des Verbrenner-Zeitalters bekommen. Seine 640 PS würden Elektromotoren zwar mit deutlich weniger Aufwand erreichen, aber sei´s drum: Dass es solche Autos nicht mehr geben wird, ist ebenso vernünftig wie schade. Preis: ab 190.274 Euro. © Charlie Magee
BMW Z4
BMW Z4: Ja, er lebt noch! Anders als Mercedes-Benz führt BWM seinen Mittelklasse-Roadster weiter, eine Kooperation mit Toyota machts möglich. Doch auch wenn BMW weiter Verbrenner bauen will, ist ein Nachfolger alles andere als gesichert. Wenn wir uns irren und es künftig einen Z4 mit (wie bei BMW üblich) Verbrenner- und Elektro-Option geben wird: umso besser. Wer sich darauf nicht verlassen mag, muss mindestens 46.200 Euro investieren. © BMW
Tina Ruland auf Opel Manta
Opel Manta: Eigentlich hatten wir den Manta ja schon als Eighties-Unikum abgehakt. Dann weckte Opel mit der Ankündigung eines elektrischen Mantas die Fantasie: Ein zweitüriges, leichtes Coupé, mit genügend Reichweite für den Ausflug in die Diskothek (so hießen Clubs früher) und zum Baggersee, das wäre doch ein schönes Stück Anarchie zwischen all den effizienten, vernünftigen Stromern. Doch heraus wird wieder nur das übliche Akku-SUV kommen, an das ein Marketing-Genie den Manta-Schriftzug klebt. Umso mehr werden wir den Echten vermissen. © Rights Managed/Imago

Ist der Aufkleber beziehungsweise die Folie größer als 0,1 Quadratmeter beziehungsweise oder beansprucht als ein Viertel der Fläche, brauchen Autofahrer laut TÜV Nord eine Bauartgenehmigung. Ohne sie erlischt die Betriebserlaubnis des Autos. Die Genehmigung erhalten Sie in der Regel beim Kauf der Folie. Sie muss – wie der Fahrzeugschein – immer im Auto mitgeführt werden.

Aufkleber auf dem Auto: Föhn hilft beim Entfernen

Diese Regel gilt auch für die Seitenscheiben, da der Sicherheitsblick über die Schulter und die Sicht beim Einparken oder Rückwärtsfahren sonst behindert werden könnte. Aufkleber oder Werbebotschaften auf der Heckscheibe werden durch den rechten Außenspiegel ausgeglichen.

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Gefällt der Aufkleber irgendwann dann doch nicht mehr, lässt sich dieser mit ein paar einfachen Hilfsmitteln entfernen. Dazu muss der Sticker vorher leicht mit einem Föhn erwärmt werden. Danach lassen sie sich mit einem Kunststoffschaber lösen. Kleinere Klebereste entfernt ein Alkoholreiniger. Befindet sich der Aufkleber auf dem Blech, ist jedoch Vorsicht geboten, um unschöne Kratzer im Lack zu vermeiden.

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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