Kurioser Vorfall

BMW-Fahrerin fährt betrunken Ampel um – alarmierter „Abschlepper“ ist ebenfalls nicht mehr nüchtern

Eine 30-Jährige fuhr mit ihrem BMW betrunken eine Ampel um – und alarmierte einen Bekannten als „Abschlepper“. Doch auch der war nicht mehr nüchtern.

Als Polizist erlebt man so einiges – sehr oft leider im Zusammenspiel mit Alkohol. So erwischten Beamte kürzlich einen betrunkenen VW-Fahrer ohne Führerschein – und zwar gleich zweimal in einer Nacht. In Hamburg fuhr ein alkoholisierter Audi-Fahrer mitten durch den Bahnhof, weil er zum Supermarkt wollte. Und auf der Autobahn stoppten Polizisten einen Ford, der mit 20 km/h über die Fahrbahn schlich – auch hier war der Fahrer nicht mehr nüchtern. Nun kam es zu einem kuriosen Vorfall in Nordrhein-Westfalen – auch hier hatten die Beteiligten ordentlich „getankt“.

BMW-Fahrerin mäht betrunken Ampel um – alarmierter „Abschlepper“ ist ebenfalls nicht mehr nüchtern

Wie die Polizei in Ochtrup berichtet, war einem Zeugen eine Szene am Straßenrand „ziemlich komisch“ vorgekommen. Ein Mann war im Begriff, einen blauen BMW-Kombi auf die Ladefläche eines Lkw zu ziehen – in dem Wagen saß eine Frau. Neben dem dubiosen Treiben entdeckte der Passant eine umgefahrene Ampel. Weil die beiden nicht auf sein Hilfsangebot eingingen, alarmierte er die Polizei.

Mit ihrem BMW-Kombi hatte eine 30-Jährige betrunken eine Ampel umgefahren – ein alkoholisierter Bekannter wollte helfen.

Polizei recherchiert an Unfallort – beide Beteiligte „ziemlich betrunken“

Bei Eintreffen der Beamten zeigte sich schnell, dass sowohl die 30-jährige Frau im BMW als auch der 27-jährige Fahrer des „Lkw“ augenscheinlich „ziemlich betrunken“ waren. Wie sich nach einem kurzen Gespräch herausstellte, war die 30-Jährige mit dem BMW nach einer Feier alkoholisiert losgefahren und hatte bei einem Abbiegeversuch die Ampel umgefahren. Daraufhin alarmierte sie per Telefon den 27-Jährigen, der sich in einen 7,5-Tonner setzte, um ihr zu Hilfe zu eilen – allerdings offensichtlich auch nicht mehr nüchtern.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Weil der 27-Jährige einen Alkoholtest verweigerte, nahmen ihn die Polizisten zur Blutentnahme mit auf die Wache. Bei der 30-Jährigen ergab ein Schnelltest einen Wert von 1,4 Promille – auch ihr wurde Blut entnommen. Ihr Führerschein und der BMW wurden sichergestellt – beide erhielten eine Anzeige. Seit vergangenem Jahr sind in Neuwagen übrigens Schnittstellen für ein Alkolock-System vorgeschrieben. Vielleicht wird auch der Alkolock selbst einmal Pflicht – denn die Mehrheit der Deutschen ist für eine Null-Promille-Grenze.

Rubriklistenbild: © Polizei Steinfurt

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